07.05.2001

HINTERGRUND

Bildquelle: PhotoDisc

Geheime Akten und das Internet

Inzwischen wird das Vorhaben des österreichischen Justizministeriums, per Gesetz über Journalisten aus Österreich, "die durch Zitate aus einem Vorverfahren das Recht eines Dritten beschneiden", diesen in Hinkunft eher doch Geld- statt Gefängnisstrafen einbringen, wie FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler am Sonntag in der ORF-Pressestunde erklärte.

Was aber, wenn es sich nicht um österreichische Journalisten, sondern um Unbekannte handelt, die den gesamten Akt zitieren, indem er einfach im Volltext auf einem US-Server veröffentlicht wird?

Mailing-Lists und Newsgroups

Erst Tage, nachdem sich obige Adresse über Mailing-Lists und Newsgroups rasant verbreitet hatte, haben alle möglichen Medien weit über Österreich hinaus den Akt zitiert.

Wenn Dritte sich dadurch in ihren Rechten beschnitten fühlen, sollen dafür in Hinkunft ausschließlich österreichische Journalisten bezahlen oder eben einsitzen?

Mirroring

Seit Anbeginn des Netzes ist daher "Mirroring" üblich - nämlich den Inhalt ganzer Sites zu spiegeln, um im Fall des Verschwindens, das fast immer technische Gründe hatte, den betreffenden Content auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Besonders dann, wenn es sich um echte, vordem nicht öffentliche Dokumente offizieller Herkunft handelt, passiert in den weitaus meisten Fällen weltweit: nichts.