06.04.2001

DEUTSCHLAND

Bildquelle: 3c

Handyüberwachung ermöglicht Bewegungsprofile

Die deutsche Bundesregierung bereitet nach Ansicht des Chaos Computer Clubs [CCC] die Voraussetzungen für eine räumliche Überwachung von Telefon- und Handy-Benutzern vor.

Das Bundeswirtschaftsministerium verlangt in seinem Verordnungsentwurf für die Telekommunikationsüberwachung eine komplette Erfassung der technischen Kommunikation, die ein Telefon mit dem Netz führt.

"Im Klartext ermöglicht das die Erstellung von lückenlosen Bewegungsprofilen bei Überwachungsvorgängen, obwohl der Betroffene gar nicht aktiv telefoniert oder das Gerät nutzt", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn heute zur dpa.

Verschlüsselung beschränkt

Im aktuellen Entwurf wird nach Ansicht des CCC auch unzulässig der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien beschränkt.

"Das ist ein glatter Verstoß gegen die Verschlüsselungsfreiheit und ist umgehend zurückzunehmen", kommentiert Müller-Maguhn.

Weiterhin setzt sich der CCC-Sprecher dafür ein, die Überwachung auf den eigentlichen Kommunikationsanschluss zu beschränken. "Internet-Service-Provider dürfen nicht unter diese Verordnung fallen, sonst ist das eine völlige Überregulierung der Überwachung. Es genügt vollkommen, wenn die Anschlussprovider [Access-Provider] überwacht werden."