Handyüberwachung ermöglicht Bewegungsprofile
Die deutsche Bundesregierung bereitet nach Ansicht des Chaos Computer Clubs [CCC] die Voraussetzungen für eine räumliche Überwachung von Telefon- und Handy-Benutzern vor.
Das Bundeswirtschaftsministerium verlangt in seinem Verordnungsentwurf für die Telekommunikationsüberwachung eine komplette Erfassung der technischen Kommunikation, die ein Telefon mit dem Netz führt.
"Im Klartext ermöglicht das die Erstellung von lückenlosen Bewegungsprofilen bei Überwachungsvorgängen, obwohl der Betroffene gar nicht aktiv telefoniert oder das Gerät nutzt", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn heute zur dpa.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf offen im Internet zur Diskussion gestellt, nachdem ein erster Anlauf 1998 zur Verabschiedung einer Telekommunikations-Überwachungsverordnung am Widerstand der Wirtschaft und verschiedener Verbänden gescheitert war. Verordnungsentwurf für die
Telekommunikationsüberwachung als PDFVerschlüsselung beschränkt
Im aktuellen Entwurf wird nach Ansicht des CCC auch unzulässig der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien beschränkt.
"Das ist ein glatter Verstoß gegen die Verschlüsselungsfreiheit und ist umgehend zurückzunehmen", kommentiert Müller-Maguhn.
Weiterhin setzt sich der CCC-Sprecher dafür ein, die Überwachung auf den eigentlichen Kommunikationsanschluss zu beschränken. "Internet-Service-Provider dürfen nicht unter diese Verordnung fallen, sonst ist das eine völlige Überregulierung der Überwachung. Es genügt vollkommen, wenn die Anschlussprovider [Access-Provider] überwacht werden."
