Böhmdorfer doch für Überwachungsverordnung
Justizminister Böhmdorfer hat am Samstagnachmittag in einer Aussendung auf einen "Kurier"-Artikel über die umstrittene Überwachungsverordnung zum Telekommunikationsgesetz [TKG] reagiert.
Diese Verordnung des Verkehrsministeriums würde laut "Kurier" eine totale Überwachung von Mobiltelefonen in Österreich ermöglichen.
Der "Kurier" hatte am Samstag in einer Titelgeschichte von einer breiten Ablehnungsfront berichtet, die sich gegen die geplante Überwachungsverordnung formieren würde und dabei auch den zuständigen Sektionschef im Verkehrsministerium, Hermann Weber, mit den Worten zitiert: "Sogar das Justizministerium, das bei der Formulierung der Verordnung dabei war, hat Anmerkungen und Änderungswünsche geliefert."
Justizminister Böhmdorfer ließ in seiner Aussendung dazu verlauten:
"Die Telekomüberwachungsverordnung wird in Einvernahme mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen. Basis der Verordnung ist das Telekommunikationsgesetz. Entgegen der vom Kurier behaupteten ablehnenden Haltung des BMJ zu dieser Verordnung begrüßte das Bundesministerium für Justiz in seiner Stellungnahme die Vorlage eines Verordnungsentwurfes."
Weiter heißt es:
"Die in dem Artikel kritisierte jederzeitige Möglichkeit der
Überwachung von Telefonaten ist nach wie vor nur auf richterlichen
Befehl möglich und zwar immer nur durch die Genehmigung eines
Dreirichtersenates. Daten, die durch Überwachung gewonnen werden,
dürfen im Strafverfahren nur dann verwendet werden, wenn sie
wesentlich sind. Die weiters kritisierte Festlegung von
datenschutzrechtlichen Mindeststandards ist nicht Aufgabe einer
Verordnung, die bloß die technischen Anforderungen zur
Gewährleistung einer Gesetzesnovelle regeln will. Die Einrichtung
von technischen Schnittstellen nach der geplanten Verordnung
bedeutet auch keinesfalls, dass ohne Mitwirkung der Betreiber auf
Daten zugegriffen werden kann. Schon jetzt wird im Einzelfall der
Gerichtsbeschluss auch dem Betreiber übermittelt."
Handy-Überwachung vor dem Kippen
