Ermittlungen gegen DT-Chef Sommer
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nach einem Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gegen Ron Sommer, den Chef der Deutschen Telekom [DT], ein förmliches Ermittlungsverfahren aufgenommen.
Dabei geht es um die Fehlbewertung des Immobilienvermögens der DT. Sommer, so der Verdacht, könnte über Jahre hinweg von der Falschbewertung der Immobilien gewusst haben, ohne entsprechend zu reagieren, schreibt "Der Spiegel" in seiner neuesten Ausgabe.
Falschbilanzierung und Kapitalbetrug
Bisher hatten die Ermittler hauptsächlich den ehemaligen DT-Finanzvorstand Joachim Kröske wegen Falschbilanzierung und Kapitalbetrugs unter Verdacht. Nach der zu hohen Bewertung der 35.000 Immobilien musste die Bilanz unlängst um 3,9 Milliarden Mark korrigiert werden.
Die Staatsanwaltschaft vermute nun, dass Sommer schon seit geraumer Zeit von der Überbewertung Kenntnis gehabt haben könnte, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht.
Ron Sommer im Visier der StaatsanwaltschaftDeutsche Telekom dementiert
Den Ermittlern liegen dem Vernehmen nach entsprechende Schreiben vor, in denen DT-Manager und externe Gutachter den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Helmut Sihler und den Deutsche Telekom-Vorstand bereits frühzeitig auf eine drohende Falschbewertung hingewiesen hätten.
Die Deutsche Telekom weist die Vorwürfe laut "Spiegel" als "unbegründet" zurück.
Unterdessen haben die Vereinigungen der Kleinaktionäre angekündigt, den Telekom-Managern auf der Hauptversammlung am 29. Mai die Entlastung zu verweigern.
Kleinaktionäre verweigern Entlastung
"Mit ziemlicher Sicherheit werden wir dem Vorstand die Entlastung
verweigern", sagt Reinhild Keitel, Sprecherin der Schutzgemeinschaft
der Kleinaktionäre [SdK], der Online-Ausgabe der "Financial Times
Deutschland". Auch die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz [DSW] erwägt, Sommer und seine Vorstandskollegen
nicht zu entlasten. "Die Nicht-Entlastung wäre die kleinste
Möglichkeit", sagte Petra Krüll von der DSW. Die Vereinigung strebt
eine Sonderprüfung der Immobilienliegenschaften an. Dazu müssten 5
Prozent der Aktien oder ein Gegenwert von 500.000 Euro Grundkapital
zustimmen. "Geprüft wird weiterhin die Möglichkeit einer Klage",
sagte Krüll der Zeitung.
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