Wie Strasser EKIS reformieren will
Die von Innenminister Ernst Strasser [ÖVP] im Oktober angekündigte Dreipunktestrategie - die FutureZone berichtete - für mehr Datensicherheit im Innenministerium hat sich zur ersten Stufe einer Reform ausgewachsen.
Naturgemäß setzt die "EKIS 01" genannte erste Stufe der Reform des elektronischen Informationssystems der Kriminalpolizei bei den Zugriffsrechten und deren Kontrolle an.
So wird es für die Exekutivbeamten in Zukunft österreichweite Standards beim Ausfüllen des so genannten Bezugsfeldes geben. Damit können die Fragen, warum welcher Beamte wann Daten über einen Staatsbürger abgefragt hat, jederzeit beantwortet werden
Schnelle Kontrollen jederzeit
Ein dafür eingerichtetes Online-Protokoll soll jederzeit schnelle
Kontrollen über diese Vorgänge ermöglichen. Bis jetzt waren diese
nur über die EDV-Zentrale des Innenministeriums möglich und konnten
bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.
Bericht über die PressekonferenzDie weiteren Punkte im Detail
Zudem werden die Berechtigungen generell mit dem Ziel durchforstet, dass einzelne Beamte nur noch jene Zugriffsrechte besitzen, die sie für die Erfüllung ihrer Arbeit tatsächlich brauchen.
Trainiert und geschult werden die Beamten in Hinkunft mittels fiktiver Beispiele und nicht mehr anhand realer Datensätze konkreter Personen.
Auch die Kontrolle von Dienststellen nach dem Zufallsprinzip ist seit Oktober ausgeweitet worden. In Zukunft werden deshalb jährlich 250 Dienststellen im ganzen Bundesgebiet überprüft werden - statt bisher 34.
Keine generelle Auskunftspflicht
Für den Bürger wird es bis Jahresende standardisierte
Informationen darüber geben, zu welchem Anlass Daten verarbeitet
worden sind. Eine generelle Auskunftspflicht der Beamten gegenüber
dem Bürger wird es weiterhin nicht geben.
"Handlungsbedarf im InnenministeriumLöschung ist jetzt möglich
Aber immerhin sollen in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium in Zukunft Informationen über Strafanzeigen aus dem EKIS gelöscht werden können, wenn zum Beispiel das Verfahren eingestellt worden ist.
Dass auch ergebnislose Anzeigen weiterhin im EKIS aufscheinen - nicht selten werden die kompletten Datensätze auch Gerichtsakten beigelegt -, hatte dem Ministerium immer wieder Kritik von Datenschützern eingebracht.
