Etappensieg für APA im Content-Streit mit pte
Der Content-Streit zwischen der APA [Austria Presse Agentur] und dem Internet-Dienst pressetext.austria [pte] geht in die nächste Runde. Die APA hat gegen pte rechtliche Schritte wegen systematischer Verletzung des Urheberrechts und Wettbewerbsgesetzes eingeleitet. Vor dem Oberlandesgericht [OLG] Wien konnte nun ein weiterer Etappensieg in dem Verfahren errungen werden.
Das Handelsgericht Wien war zunächst im Oktober uneingeschränkt der Argumentation der APA gefolgt und zu der Ansicht gelangt, dass im Zusammenhang mit dem pte-Angebot die systematische Verletzung des Urheberrechts und Wettbewerbsgesetzes gegeben ist. Kurze Zeit später hatte das Handelsgericht Wien in einem anderen Beschluss eine Einstweilige Verfügung der APA gegen pte abgeleht.
Wer ist klagsberechtigt?
Die APA sei nicht klagslegitimiert, da pte keine Meldungen der
APA verwendet habe, hieß es damals. Klagslegitimiert seien nur jene
Nachrichtenagenturen, von denen pte direkt Artikel übernommen hat.
Die APA legte dagegen Rekurs ein. Das OLG Wien als Rekursgericht hat
nun dem APA-Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Erstgerichtes
stattgegeben und die Rechtssache zur neuerlichen
Entscheidungsfindung an das Handelsgericht Wien zurückverwiesen.
APA gewinnt erste Prozess-Runde gegen pteAPA ist "aktiv legitimiert"
Die von pte vorgebrachte Argumentation, wonach die APA nicht "aktiv legitimiert" sei, wurde nun vom OLG unter Hinweis auf die Judikatur des Obersten Gerichtshofes abgelehnt.
Nach Ansicht des OLG kann demnach nicht nur der Urheber bzw. Rechtsinhaber, sondern auch ein Mitbewerber Urheberrechtsverletzungen geltend machen, wenn jemand durch ein rechtswidriges Verhalten einen Wettbewerbsvorteil erlangt.
Ein Unterlassungsanspruch der APA bestehe daher nach Auffassung des OLG Wien zu Recht, wenn planmäßige rechtswidrige Eingriffe in fremde Urheberrechte nachgewiesen werden können.
"Dieser Nachweis ist nach Auffassung der APA durch die dem Gericht bereits vorgelegten Urkunden leicht zu erbringen", so APA-Anwalt Michael Pilz in einer ersten Reaktion. "Die APA sieht daher der neuerlichen Entscheidung des Erstgerichtes mit großer Zuversicht entgegen. Urheberrechtsverletzungen wurden ja schon im Parallelverfahren durch das Handelsgericht vorläufig festgestellt."
Austria Presse Agentur
