24.02.2001

WIPO, AGAIN

Real Madrid darf auf realmadrid.org kicken

Die kanadische Sängerin Celine Dion und der spanische Fußballclub Real Madrid haben den Streit um die Nutzung von Web-Adressen mit ihren Namen gewonnen.

Wie die für ihre einschlägigen Urteile bekannte WIPO der Vereinten Nationen [UNO] in Genf bekannt gab, dürfen zahlreiche so genannter "Cybersquatter" künftig nicht mehr die Namen prominenter Personen oder Firmen nutzen. Dion übernahm die Rechte an der Adresse "celinedion.com" von einem Landsmann, der bei der Verhandlung zugab, er habe sich für etwa 75 berühmte Namen registrieren lassen.

WIPO als Rächer der Entrechteten

Bei den Verhandlungen der WIPO, die in den vergangenen beiden Wochen stattfanden, erhielten unter anderem das französische Medien-Unternehmen Figaro, der japanische Elektronik-Konzern Sony und die Fluglinien EasyJet und Delta Airlines Web-Adressen mit ihren Namen zugesprochen.

Die US-Firma General Electric gewann die Rechte an 35 Websites, deren Adressen jeweils mit den Buchstaben GE beginnen - den Initialen der Firma.

Die WIPO ist die größte von vier Organisationen, die bei Auseinandersetzungen um die Nutzung von Namen für Internet-Adressen als Schiedsrichter auftreten. Jeder, der sich für eine Internet-Adresse registrieren lässt, muss sich von vornherein verpflichten, Entscheidungen dieser Schiedsrichter als endgültig anzuerkennen.

WIPO wird kritisiert

Cybersquatter lassen Web-Adressen [Domains] mit den Namen berühmter Künstler oder Marken für sich oft registrieren, um sie später mit Gewinn an die Inhaber der Markenrechte zu verkaufen.

In den vergangenen Monaten hatte die WIPO aber oft gegen Inhaber von Domains entschieden, die eindeutig keine kommerziellen Interessen verfolgten und ist deswegen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten.