Kostenpflicht für ris.bka.gv.at
Dass ein "Entwurf eines Bundesgesetzes" zur Änderung des "Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996" für Aufregung im Internet sorgen könnte, klingt unwahrscheinlich.
Und dennoch ist es so, zumal der Entwurf eine Passage enthält, die das bis dato im WWW gratis angebotene Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts kostenpflichtig machen könnte.
Der Verein für Internet-Benutzer [VIBE] moniert, dass es dem Bürger möglich sein müsse, sich vom Inhalt neuer Normen, die für ihn verbindlich sind, unentgeltlich und möglichst einfach Kenntnis zu verschaffen.
Blinde User wieder benachteiligt
Diese sei durch das - im Netz sehr beliebte - RIS bis jetzt
gegeben gewesen. Erstmals konnten sich auch blinde oder
sehbehinderte User über Braille-Interfaces direkt und unentgeltlich
über die Gesetzgebung informieren.
Das Rechtsinformationssystem RIS"Anschlag auf Informationsfreiheit"
Datenschützer Hans Zeger sieht in den Plänen "einen massiven Anschlag auf das demokratische Recht auf Information".
Rechtlich widersprächen sie, schreibt er in einem offenen Brief, "der Verpflichtung der Behörden, im Zusammenhang mit dem Auskunftspflichtgesetz Bürgern Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben".
Offener Brief der ARGE DatenNur "Möglichkeit der Kostenpflicht"
Das Bundeskanzleramt bestätigte auf Anfrage der FutureZone, dass der Entwurf eine "rechtliche Absicherung" für die zukünftige "Möglichkeit einer Kostenpflicht" vorsehe.
Die Kostenpflicht sei im Rahmen der Budgetdebatten aufgekommen, aber intern noch nicht ausdiskutiert.
Der Gesetzesentwurf zur Kostenpflicht
