WIPO will auch Länderdomains regeln
Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum [WIPO] hat einen Verhaltenskodex für die Verwalter von Länder-Domains erarbeitet.
Er solle so genannten "Cyber-Squatters" oder "Domain-Grabbers", die sich Namen bekannter Firmen oder Stars als eigene Adressen registrieren lassen, das Leben schwer machen, sagte WIPO-Untergeneralsekretär Francis Gurry am Mittwoch in Genf.
Nicht nur Streit um .com
Während es für Dispute über Internet-Adressen mit der Endung .com
weltweit vier Schiedsgerichte gibt, wacht bisher international
niemand über die Länder-Domains. Beim Schiedsgericht der WIPO
erlangten etwa die Deutsche Bank und die US-Schauspielerin Julia
Roberts die Adressen www.deutsche-bankerstrust.com und
www.juliaroberts.com zurück. Wären die Namen aber mit einem
Länderkürzel wie .at [Österreich] oder .de [Deutschland] versehen
gewesen, hätten sie sich in einem aufwendigen Prozess an die
Gerichte in den jeweiligen Ländern wenden müssen. Der neue
Verhaltenskodex zielt auf die Verwalter solcher Länder-Domains.
Massive Zunahme von DomainstreitigkeitenKodex ist freiwillig
Kernpunkte des Verhaltenskodex sind Verpflichtungen zur namentlichen Dokumentation der Adressbesitzer und zur Anerkennung der internationalen Schiedsgerichte.
Der Text des Kodex stehe bis Ende April zur Diskussion und soll dann von den Mitgliedsländern der WIPO verabschiedet werden, sagte Gurry.
Bisher hätten die Verwalter von 18 der 244 Länder Domain-Namen die Verpflichtungen angenommen. Der Kodex sei freiwillig. Es sei aber aus Imagegründen im Interesse aller, sich anzuschließen, sagte Gurry.
WIPO entschied bisher in 2.080 Fällen
Die Länder-Domains werden überwiegend von privatn Firmen verwaltet, in Österreich von Nic.at und in Deutschland von der DENIC in Frankfurt. Nur in wenigen Ländern sind staatliche Stellen dafür zuständig [Argentinien, Vereinigte Arabische Emirate]. Einige Länder haben die Verwaltung aber auch an Firmen im Ausland verkauft. So verkaufte der Inselstaat Tuvalu mit dem Domain-Namen .tv die Rechte an eine amerikanische Firma.
Im .com-Bereich hat die WIPO bisher in 2.080 Fällen entschieden - das sind 66 Prozent aller vorgebrachten Beschwerden. Zwei weitere von der internationalen Internet-Organisation ICANN anerkannte Schiedsgerichte befinden sich in den USA, eines in Kanada. Bei der WIPO wird ein Streit über eine Internet-Adresse für 1.500 Dollar geschlichtet.
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