Streit um US-Signaturgesetz
Die Debatte um die Signaturgesetzgebung erreicht diese Woche in den USA einen neuen Höhepunkt. Während die Europäische Union an einer in ganz Europa geltenden EU-Richtlinie über elektronische Signaturen arbeitet, sieht die Rechtslage in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat höchst uneinheitlich aus.
Auf die Interoperabilität der elektronischen Unterschriften wurde bei der Gesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten [soweit überhaupt Gesetze erlassen wurden] nicht geachtet. Dabei sind elektronische Unterschriften ausschlaggebend für die Zukunft des Electronic Commerce.
Digitale Signaturen
Ebenso wie handschriftliche Unterschriften haben auch digitale
Signaturen den Zweck, die Identität des Gegenübers eindeutig
festzustellen. Zu dieser Funktionalität, die eine Unterschrift auch
im normalen Schriftverkehr leistet, können mit einer elektronischen
Unterschrift auch nachträgliche Veränderungen an E-Mails oder
Transaktionen festgestellt werden. Somit wird nicht nur
klargestellt, wer der Urheber einer elektronischen Nachricht ist,
sondern auch, ob vielleicht irgendwelche Manipulationen nachträglich
vorgenommen worden sind. Bei digitalen Signaturen besitzt jeder
Unterzeichner ein Signier-Schlüsselpaar, das aus einem geheimen,
privaten und einem der Allgemeinheit zugänglichen, öffentlichen
Schlüssel besteht. Diese Schlüssel sind Buchstaben- und
Zahlenkombinationen, die von Computerprogrammen unter Verwendung
mathematischer Algorithmen erstellt werden. Den privaten Schlüssel
verwendet der Signierende für seine Nachricht. Mit dem öffentlichen
Schlüssel können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und
verifiziert werden. Um nun auch sicherzustellen, dass sich hinter
der elektronischen Signatur tatsächlich der Unterzeichner verbirgt,
wird die Zuordnung des Schlüsselpaares von einer vertrauenswürdigen
Zertifizierungsstelle mit einem Zertifikat bezeugt.

Derzeit wird darüber gestritten, wieweit die für alle US-Bundesstaaten verbindliche Gesetzgebung gehen soll, welche Regelungsbefugnisse den Bundesstaaten vorbehalten bleiben und inwieweit bestehende individuelle Regelungen einzelner Bundesstaaten Geltung behalten sollen.
Das Weiße Haus und die Demokraten wollen ein Gesetz, das nur in jenen Bundesstaaten Geltung haben soll, die noch keine eigenen Signaturgesetze erlassen haben. Die Republikaner setzten sich hingegen für eine umfassendere Gesetzgebung ein und wollen, dass ein bundesweites US-Signaturgesetz bestehende und widersprüchliche Gesetze einzelner Bundesstaaten beseitigt.

Vergangene Woche hat das "House Judiciary Committee" eine Gesetzesversion angenommen, die bestehende bundesstaatliche Gesetze anerkennt.
Im Gegensatz dazu hat das "House Commerce Committee" bereits im August einen Gesetzesentwurf angenommen, der einen einheitlichen US-Standard für elektronische Unterschriften vorsieht und die Bundesstaaten verpflichtet, auf dessen Basis Gesetze zu erlassen.
Österreich relativ vorn in Europa
In Europa ist Österreich einer der Vorreiter der
Signaturgesetzgebung. Im Juli wurde das österreichische Bundesgesetz
über elektronische Signaturen erlassen, das sich eng an den
EU-Richtlinien-Entwurf anlehnt. Dieses Gesetz sieht die weitgehende
Gleichstellung von elektronischen und handschriftlichen
Unterschriften vor.
