Was in den "Meta-Tags" verboten ist
Die so genannten "Meta-Tags" im HTML-Code - Schlagworte oder Kurzbeschreibungen der Site - dienen dazu, Suchmaschinen gezielt über die Inhalte der eigenen Website zu informieren.
Die "Softbots" oder "Searchbots" genannten Programme der diversen Suchmaschinen katalogisieren das Netz vor allem nach der in den Meta-Tags vorhandenen Information.
Da jeder diese Felder nach eigenem Gutdünken ausfüllen kann, dienen sie nicht selten der Manipulation.
Rechtlich brisant werden Meta-Tags, wenn Marken, Firmennamen und Unternehmens-Kennzeichen von Konkurrenten verwendet werden, um deren Kunden auf die eigene Site zu locken. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen Marken- bzw. Wettbewerbsrecht.
§ 1 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb [UWG]
"Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden."
§ 9 UWG
Kennzeichenmissbrauch gem. § 9 UWG begeht, wer im geschäftlichen Verkehr die Kennzeichen eines Unternehmers [Name, Firma, Geschäftsbezeichnung] in einer zur Verwechslung geeigneten Weise benützt.
§ 51 Markenschutzgesetz
Wer in einer der ihm aus einer Marke zustehenden Befugnisse
verletzt wird oder eine solche Verletzung zu besorgen hat, kann auf
Unterlassung klagen [§ 51 Markenschutzgesetz]. Weitere Rechtsfolgen
von Markenverletzungen regeln die §§ 52 [Beseitigung] und 53
[angemessenes Entgelt, Schadenersatz].
Gesetze im VolltextZulässige Meta-Tags
In der Regel unbedenklich sind Meta-Tags, in denen Begriffe fremder Unternehmen verwendet werden, wenn diese Begriffe mit dem Informationsangebot der Site in direktem Zusammenhang stehen.
So hatte das ehemalige Playmate Terri Welles, das in den Meta-Tags ihrer Erotik-Site die Begriffe Playmate und Playboy verwendet hatte, vor einem US-Gericht Recht bekommen, nachdem Playboy das Ex-Playmate wegen Markenverletzung geklagt hatte.
Der Richter entschied, dass die Verwendung der Begriffe kein Eingriff in Markenrechte sei, da die Marke in fairer Art und Weise zur Beschreibung der Site gebraucht wurde.
