Verordnung ermöglicht "neuen Überwachungsstaat"
Scharfe Kritik an der in Begutachtung stehenden "Überwachungsverordnung zum Telekommunikationsgesetz" übte heute der grüne Abgeordnete Peter Pilz bei einer Pressekonferenz.
Die vom Verkehrsministerium vorbereitete Verordnung solle ab 1. Juli die flächendeckende Festnetz- und Handy-Überwachung ermöglichen.
Sie lasse aber "mit großen Lücken und Schwachstellen den Überwachern zahlreiche Möglichkeiten", die Pilz einen "neuen Überwachungsstaat" befürchten lassen.
Telefonüberwachung sei bei begründetem Verdacht auf Verbrechen mit richterlichem Befehl durchaus vertretbar, so Pilz. Allerdings gehe es zunehmend weniger um "begründeten Verdacht auf Verbrechen" als vielmehr darum, das Verhalten von Menschen in "vorbeugenden Maßnahmen" [die im Sicherheitspolizeigesetz erlaubt sind] zu erfassen. "Frau Y könnte etwas tun, wir müssen alles über sie wissen", sei die heutige Überwachungsphilosophie, "Misstrauen der Grundsatz": "Die Bürger sind so lange verdächtig, bis nachgewiesen ist, dass sie sich nicht schuldig gemacht haben."
Neue Abhörverordnung für ÖsterreichLauschen auf EU-Ebene
Die Verordnung würde dem - im Zusammenspiel von Sicherheitsbehörden und Militärnachrichtendiensten - Tür und Tor öffnen, kritisierte Pilz. Zahlreiche wichtige Details seien darin mangelhaft oder nicht geregelt.
Außerdem werde für wesentliche Fragen nur auf eine Richtlinie des European Telecommunication Standards Insitute [ETSI] verwiesen.
Und auf europäischer Ebene ziele man auf die grenzenlose Telefonüberwachung mit zentralem europäischen Überwachungssystem und Datenerfassung ab.
Derzeit ist eine Telefonüberwachung in Österreich im Festnetz [Gesprächsinhalte werden mitgeschnitten] nach richterlicher Genehmigung bereits möglich, im Handy-Bereich gibt es nur die "Rufdatenrückerfassung" darüber, wer wann mit wem wie lange von wo aus per Handy kommuniziert hat. Mit der Verordnung würde die Rufdatenrückerfassung "ganz stark ausgeweitet" und überdies das Mithören oder -schneiden von Handy-Telefonaten ermöglicht, so Pilz. Dazu müssen die Telefon-Provider "Schnittstellen" einrichten, über die der Innenministeriums-Beamte in das Gespräch hineinhören kann.
Lauschangriff per StandleitungUmdenken gefordert
Wie diese Schnittstellen aussehen, sei in der Verordnung von Infrastrukturministerin Monika Forstinger [FPÖ] nicht geregelt, dazu werde nur auf die ETSI-Richtlinie verwiesen, kritisierte Pilz. Es sei unklar, in wessen Hoheit die Schnittstelle liegt - und es sei keine Kontrolle an der Schnittstelle vorgesehen.
Die "Überwacher" könnten sofort direkt auf Gespräche zugreifen, weil keine Verpflichtung geplant sei, dass der Provider eine Einzel-Freischaltung vornehmen muss.
Pilz appellierte an die Regierung, die Begutachtung der Verordnung zu unterbrechen, eine parlamentarische Enquete durchzuführen und dabei gemeinsam politische und rechtsstaatliche Standards für die Telefonüberwachung zu erarbeiten.
