Rambus gegen Micron & Hyundai
Die Entscheidung in der Sache Rambus gegen Micron und Hyundai wegen der Verletzung von SDRAM-Patenten verzögert sich. Das zuständige Mannheimer Gericht hat jetzt die für den 16. Februar angesetzte Verhandlung auf einen nicht genannten Zeitpunkt verschoben.
Wie das kalifornische Unternehmen mitteilte, findet an diesem Tag nur eine kurze Sitzung über die künftige Vorgehensweise statt. Über die Inhalte der Klage werde nicht verhandelt.
Wie berichtet, hatte Rambus letztes Jahr Hyundai und Micron wegen der Verletzung seiner Patente in Deutschland und Frankreich verklagt. Die beiden Unternehmen wiederum waren ihrerseits Ende August 2000 in den USA vor Gericht gezogen, da sie die Rechtmäßigkeit der Rambus-Patente bezweifeln.
Vor kurzem erst hatte sich Rambus
mit Mitsubishi geeinigt. Der japanische Elektronikkonzern erkennt
demnach die Technologie der SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicher als
geistiges Eigentum von Rambus an und zahlt Lizenzgebühren.
Mitsubishi ist damit nach NEC, Hitachi, OKI, Samsung, Elpida und
Toshiba der siebente Speicherhersteller, der sich mit Rambus
außergerichtlich einigt und Lizenzgebühren an die Firma zahlt.
Rambus stellt selbst keine Produkte her, hält nach eigenen Angaben
aber weltweit 95 Patente, von deren Lizenzgebühren die Firma lebt.
Rambus.comRambus versus Infineon unverändert offen
Auch mit Infineon liegt Rambus vor dem Kadi im Clinch. Vor zehn Tagen erst hatte Infineon seine Klage gegen Rambus wegen der Verletzung von RDRAM-Patenten zurückgezogen.
Das Verfahren wegen der umstrittenen SDRAM-Patente jedoch wird am 13. März vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia eröffnet.
Wie berichtet, hatte Rambus Infineon bezichtigt, seine patentierte SDRAM-Technologie unlizenziert zu verwenden.
