11.02.2001

Ö1-TIPP

Bildquelle: FuZO

Von der Volkszählung zum Melderegister

Seit 1951 wird alle 10 Jahre das Volk gezählt. Im Mai ist es wieder soweit. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist gegen dieses "Ritual der Bevölkerungsbelästigung" nichts einzuwenden, meint Hans Zeger, Obmann der Arge Daten. Werden bei Volkszählungen doch anonyme Daten erhoben.

Nun kam aber von der "Statistik Austria", jener Organisation, die die Volkszählung durchführen wird, der Vorschlag, in einer Parallelaktion gleich auch personenbezogene polizeiliche Meldedaten mitzuerheben.

Der Regierung passt dies insofern gut, als sie als Teil der geplanten Initiative zum "E-Goverment" die Errichtung eines zentralen elektronischen Melderegisters ins Auge gefasst hat.

Hans Zeger, Arge Daten: "Wir haben

unzählige Behörden und Ämter und bisher war ihre Tätigkeit dezentralisiert. Dieses zentrale Melderegister ist ein ganz gewaltiger Schritt zu einem polizeistaatlichen Verständnis im Umgang mit den Bürgern."

Anonyme, fiktive Existenzen...

Was machen Studenten, wenn ihnen kurz vor dem Abschluss nicht nur die Professorin, sondern auch das Institut abhanden kommt? Man versucht aus der auferlegten Anonymität das Beste zu machen, indem man noch ein Schäuferl dazulegt.

Frei nach dem Motto: wenn ihr uns die Existenz verweigert, dann zitieren wir nur mehr Theorien von fiktiven Professoren. Auf diese Taktik einigten sich die Studenten der "Cybernetic Cultural Research Unit" an der Warwick University in England 1997.

Mittlerweile haben zwar alle Mitglieder dieser Gruppe ihren akademischen Abschluss, aber ihre damals entwickelten Taktiken wenden sie immer noch an. Warum auch nicht.

Schließlich wurden sie damit das erste Mal

wahrgenommen und mittlerweile haben auch manche Kuratoren Gefallen an der Anonymität gefunden und laden die Ex-Studenten zu Vorträgen ein.