EU untersucht Preisabsprachen bei Musik-CDs
Nach der US-Justiz prüft nun auch die Europäische Union illegale Preisabsprachen bei Musik-CDs.
Das Verfahren von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti sei aber noch in einem frühen Stadium, teilten EU-Kommissionsvertreter heute in Brüssel mit.
Sie bestätigten damit einen Bericht der "Financial Times", wonach sich die Untersuchungen auf die weltgrößten Musikkonzerne EMI, Time Warner, Sony, Bertelsmann und Universal, die zusammen rund 75 Prozent des Musikmarktes beherrschen, erstrecken.
Sollten sie für schuldig befunden werden, drohen den Firmen drastische Geldbußen.
Fünf große Konzerne beherrschen derzeit den internationalen Musikmarkt. Weltmarktführer ist Universal Music mit einem Marktanteil von 21,2 Prozent. Das Unternehmen gehört zum Mischkonzern Seagram und befindet sich derzeit in der Prüfung der Fusion mit dem französischen Mischkonzern Vivendi. Auf Platz zwei rangiert Sony Music [17,7 Prozent], gefolgt von der EMI Group [13,2]. Auf Platz vier folgt die Bertelsmann Music Group [BMG] mit 12,5 Prozent Marktanteil. Platz fünf nimmt Warner Music [11,1] ein.
EU-WettbewerbskommissionSelbstauslöser
Die Kommission bekam offenbar bei der Prüfung der gescheiterten Fusion zwischen EMI und der Time-Warner-Tochter Warner Music Hinweise auf verbotene Preisabsprachen - womit zwei der fünf großen Musikkonzerne die aktuelle Untersuchung aus Versehen angestoßen haben.
Die Konzerne hatten den Fusionsplan im Oktober 2000 aufgegeben, um einem Veto der Kommission zuvorzukommen.
Die Firmen betonten aber, sie wollten weiter über Möglichkeiten einer Zusammenarbeit sprechen und eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden.
Fusion von EMI/Time Warner gescheitertOnline-Vertrieb erleichtert Absprachen
Die EU-Wettbewerbshüter fürchteten ein marktbeherrschendes Oligopol, bei dem EMI/Warner Music, Universal Music, Sony Music und BMG den Musikmarkt ungehindert untereinander aufteilen könnten.
Brüssel befürchtet vor allem bei einer Etablierung des erst zaghaft begonnenen digitalen Online-Musikvertriebs die Gefahr von wettbewerbsfeindlichen Preisabsprachen.
In den USA hatten 30 US-Bundesstaaten und Überseegebiete die Bertelsmann Music Group [BMG], vier andere Plattenfirmen und drei Musikketten wegen Preisabsprachen verklagt.
BMG hatte das als grundlos zurückgewiesen und betont, Praktiken mit Mindestverkaufspreisen für Musik-CDs auf dem US-Markt seien Rechtens gewesen. Im Mai hatten sich die Unternehmen mit der US-Handelsaufsicht [Federal Trade Commission] über eine Aussetzung der Praktiken geeinigt.
Federal Trade Commission
