Streit um Grenzwerte für Handymasten
Österreich muss weiter auf eine international anerkannte Grenzwertverordnung für die Strahlenbelastung durch Handymasten warten.
Infrastrukturministerin Monika Forstinger [FPÖ] will die an sich unterschriftsreife Verordnung nicht unterzeichnen, da diese von der Bevölkerung nicht akzeptiert werde,
Stattdessen soll eine Projektgruppe aus Experten eingerichtet werden, um in dem Bereich weiter zu forschen, sagte Forstinger heute im Rahmen der "Handelsblatt"-Jahrestagung zum Thema "Telekommunikationsmarkt Österreich 2001".
Die Telekombetreiber fordern dagegen Rechtssicherheit für ihre Investitionen in die Netzinfrastruktur und deshalb die Festschreibung der bislang geltenden Werte in der neuen Verordnung.
Bis Sommer solle zunächst das Gesundheitsrisiko durch die Handymasten weiter geklärt werden, sagte Forstinger. Der Streit um neue Handymasten ist vor allem in den Ballungsgebieten schon seit geraumer Zeit voll entbrannt.
Keine neuen Handymasten mehr für WienFehlende Forschungsergebnisse
"Wir haben in Österreich eine Grenzwertverordnung, die mit den Werten der Weltgesundheitsorganisation [WHO] konform ist, daher besteht kein großer Handlungsbedarf für eine neue Verordnung", betonte Forstinger.
Es lägen keine fundierten Forschungsergebnisse vor, um die Festlegung eines Grenzwertes zu rechtfertigen.
Forstinger wolle nicht nur politischen Werten folgen, sondern auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen, wie sie bemerkte. Der Forschungsgruppe sollten auch Vertreter aus der Telekom-Branche angehören. Der volle Titel der Verordung ist "Verordnung für Grenzwerte für ortsfeste Sendeanlagen öffentlicher Mobiltelefonsysteme und -funksysteme".
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und TechnologieAngst um Investitionen
Das Nicht-Unterschreiben der Verordnung sei kontraproduktiv und schüre weitere Ängste, kritisierte der Präsident des Verbands alternativer Telekom-Betreiber [VAT], Gerhard Schuberth.
"Forstinger soll die Verordnung rasch unterschreiben, zumal die UMTS-Netze bereits im Aufbau sind und die dritte Mobilfunkgeneration sonst mit Rechtsunsicherheit startet", forderte Schuberth.
Das Argument der Ressortchefin, diese Verordnung würde von der Bevölkerung nicht akzeptiert, konterte auch Romana Steidl, Geschäftsführerin des Forums Mobilkommunikation [FMK].
Steidl wies auf eine repräsentative Gallup-Umfrage unter der Gruppe der Handy-User hin, die immerhin 5,3 Millionen Personen umfasst.
Demnach hätten sich 83 Prozent für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen ausgesprochen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen.
Die Telekom-Betreiber hatten schon zu Beginn der UMTS-Auktion in Österreich eine Verabschiedung der Verordnung für Handymasten gefordert. Sie befürchten, dass bei einer weiteren Verzögerung die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht mit den bisher installierten oder projektierten Sendeanlagen vereinbar sind und so massive Extrakosten entstehen.
UMTS-Markt braucht klare SpielregelnErster Prozess
Beim Bezirksgericht Linz findet heute Vormittag ein Prozess statt, den ein Hausbewohner gegen die Ärztekammer angestrengt hat.
Der Mieter fühlt sich durch einen Handymast auf dem Dach des der Ärztekammer gehörenden Hauses gesundheitlich massiv beeinträchtigt.
Bisher waren solche Klagen von den heimischen Gerichten abgewiesen worden, in Linz erfolgt zum ersten Mal eine detaillierte Beweisaufnahme.
Bezirksrichter Wolfgang Wallmüller vertagte die Verhandlung nach Anhörung beider Parteien. Er ordnete an, dass ein Sachverständiger über einen längeren Zeitraum Messungen in der Wohnung des Klägers durchführt.
Die beiden Streitparteien sollen innerhalb von vier Wochen Experten namhaft machen, die für diese Messungen in Betracht kommt.
Das Gericht wird dann an einen dieser Experten den Auftrag zur Erstellung eines technischen Gutachtens erlassen.
Kläger "extrem elektrosensibel"
Der 34-jährige Kläger wohnt im sechsten und damit letzten Stock
eines Hauses in Linz. Auf dem Dach, direkt über seiner Wohnung,
befindet sich seit Mitte 1999 eine Mobilfunkanlage. Seit dieser Zeit
leide er unter schweren Gesundheitsproblemen, die auf die Strahlung
des Handymasts zurückzuführen seien, beteuerte der Mann vor Gericht.
"Ich bin extrem elektrosensibel, ich bekomme schon Herzstechen, wenn
neben mir jemand am Handy angerufen wird", berichtete der Kläger. Er
listete auch jene Gesundheitsstörungen auf, die seiner Ansicht nach
vom Handymasten herrühren, unter anderem Potenzprobleme, Herzrasen,
Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Haarausfall, Fieberanfälle,
Schüttelfrost am Morgen, Gelenkschmerzen, Konzentrationsstörungen,
Gedächtnisverlust und Depressionen. "Wenn ich ein paar Tage nicht in
meiner Wohnung bin, ist ein Großteil der Beschwerden plötzlich weg",
sagte der Mann.
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