23.01.2001

STRAHLUNG

Bildquelle: orf on

Streit um Grenzwerte für Handymasten

Österreich muss weiter auf eine international anerkannte Grenzwertverordnung für die Strahlenbelastung durch Handymasten warten.

Infrastrukturministerin Monika Forstinger [FPÖ] will die an sich unterschriftsreife Verordnung nicht unterzeichnen, da diese von der Bevölkerung nicht akzeptiert werde,

Stattdessen soll eine Projektgruppe aus Experten eingerichtet werden, um in dem Bereich weiter zu forschen, sagte Forstinger heute im Rahmen der "Handelsblatt"-Jahrestagung zum Thema "Telekommunikationsmarkt Österreich 2001".

Die Telekombetreiber fordern dagegen Rechtssicherheit für ihre Investitionen in die Netzinfrastruktur und deshalb die Festschreibung der bislang geltenden Werte in der neuen Verordnung.

Fehlende Forschungsergebnisse

"Wir haben in Österreich eine Grenzwertverordnung, die mit den Werten der Weltgesundheitsorganisation [WHO] konform ist, daher besteht kein großer Handlungsbedarf für eine neue Verordnung", betonte Forstinger.

Es lägen keine fundierten Forschungsergebnisse vor, um die Festlegung eines Grenzwertes zu rechtfertigen.

Angst um Investitionen

Das Nicht-Unterschreiben der Verordnung sei kontraproduktiv und schüre weitere Ängste, kritisierte der Präsident des Verbands alternativer Telekom-Betreiber [VAT], Gerhard Schuberth.

"Forstinger soll die Verordnung rasch unterschreiben, zumal die UMTS-Netze bereits im Aufbau sind und die dritte Mobilfunkgeneration sonst mit Rechtsunsicherheit startet", forderte Schuberth.

Das Argument der Ressortchefin, diese Verordnung würde von der Bevölkerung nicht akzeptiert, konterte auch Romana Steidl, Geschäftsführerin des Forums Mobilkommunikation [FMK].

Steidl wies auf eine repräsentative Gallup-Umfrage unter der Gruppe der Handy-User hin, die immerhin 5,3 Millionen Personen umfasst.

Demnach hätten sich 83 Prozent für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen ausgesprochen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen.

Erster Prozess

Beim Bezirksgericht Linz findet heute Vormittag ein Prozess statt, den ein Hausbewohner gegen die Ärztekammer angestrengt hat.

Der Mieter fühlt sich durch einen Handymast auf dem Dach des der Ärztekammer gehörenden Hauses gesundheitlich massiv beeinträchtigt.

Bisher waren solche Klagen von den heimischen Gerichten abgewiesen worden, in Linz erfolgt zum ersten Mal eine detaillierte Beweisaufnahme.

Bezirksrichter Wolfgang Wallmüller vertagte die Verhandlung nach Anhörung beider Parteien. Er ordnete an, dass ein Sachverständiger über einen längeren Zeitraum Messungen in der Wohnung des Klägers durchführt.

Die beiden Streitparteien sollen innerhalb von vier Wochen Experten namhaft machen, die für diese Messungen in Betracht kommt.

Das Gericht wird dann an einen dieser Experten den Auftrag zur Erstellung eines technischen Gutachtens erlassen.