Festplatten-Zwangsabgabe aufgeschoben
Der Plan der Austro Mechana [AM], eine Urheberabgabe auf Festplatten in Österreich zu erheben, ist bei der Hardwareindustrie [vertreten durch die Wirtschaftskammer] auf Widerstand gestoßen.
Dementsprechend konnte in den Verhandlungen keine Einigkeit erzielt werden, sodass die AM jetzt die für die "Leerkassetten-Vergütung" zuständige paritätisch besetzte Schiedsstelle anrufen wird.
Laut dem zuständigen AM-Sachbearbeiter für die Leerkassetten-Vergütung, Peter Dienstl, ist mit der Anrufung der Schiedsstelle in naher Zukunft zu rechnen.
Die Schiedstelle muss nach der Anrufung innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen, die auch die Höhe einer Urheberabgabe auf Festplatten beinhaltet.
Die Industrie ist nicht glücklich über die geplante Zwangsabgabe. "Wir haben Verständnis, dass die Austro Mechana neue Modelle zur Gebührenerhebung sucht. Wir von der Computerindustrie sind aber nicht bereit, eine Zwangsabgabe auf Festplatten zu tragen", meinte etwa Wolfgang Januska, Leiter Professional Services bei Compaq Österreich, im Dezember gegenüber der FutureZone.

Datenträger
In Österreich sind Urheberabgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorecorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.
Die AM vertritt den Standpunkt, dass die Festplatte eindeutig als Datenträger einzuordnen und nicht Teil des Geräts, also des PCs ist.
Europäischer "Flickenteppich"
AM-Direktor Steinmetz beklagt in diesem Zusammenhang den
"Flickenteppich" von verschiedenen Verordnungen in Europa. In
einigen Ländern wie in Deutschland sind Abgaben auf Datenträger und
Geräte vorgesehen, in anderen wie Großbritannien auf keines von
beiden. Der Entwurf einer europäischen Richtlinie zur Harmonisierung
der Abgabeverhältnisse in Europa ist laut Steinmetz am massiven
Widerstand der Briten gescheitert.

National verschiedene Vorgehensweisen
Auf die Frage, warum die vom französischen Kulturministerium geplante Urheberrechtsabgabe für neue Computer und Festplatten dort auf ein enormes Presseecho gestoßen ist und sofort den Widerstand des Wirtschaftsministeriums provoziert hat, während in Österreich das Thema von einer breiteren Öffentlichkeit kaum beachtet wird, verwies AM-Sachbearbeiter Dienstl auf die in Österreich üblichen Gepflogenheiten.
Zum einen sei es in Österreich üblich, Urheberabgaben im Konsens mit den betroffenen Branchen festzulegen, zum anderen sei die Höhe der Forderung in Frankreich im Vergleich zu den in Österreich angestrebten Abgaben sehr hoch.
Nach Protesten in der Presse ["Gelder würden ohnehin nur in undurchsichtige Urheberrechtsgesellschaften fließen"] und von Verbrauchern hat sich jetzt auch das Pariser Wirtschaftsministerium energisch gegen eine vom Kulturressort geplante Urheberrechtsabgabe für neue Computer und Festplatten ausgesprochen.

EU-Einigung nicht in Sicht
Im Laufe der Diskussion um eine Urheberabgabe auf Festplatten in Österreich und in Deutschland wird immer wieder auf eine mögliche europäische Harmonisierung der Abgaben verwiesen.
Diese dürfte allerdings auch nach Einschätzung der AM durch die nationalen Regelungen, die in letzter Zeit getroffen wurden [in Deutschland und Frankreich], noch unrealistsicher geworden sein.
Der Versuch der Harmonisierung ist schon einmal gescheitert, in Laufe dieses Jahres soll allerdings ein neuer Anlauf unternommen werden.