FPÖ-Fakesite gerichtlich "beseitigt"
Die gefakte FPÖ-Site fpo.at steht nun endgültig vor dem Aus. Das Handelsgericht Wien hat den österreichischen Domain-Verwalter Nic.at nach Angaben der FPÖ aufgefordert, die Eintragung der Site binnen 14 Tagen "zu beseitigen".
Praktisch bedeutet das wohl, dass die Domain-Registrierung einfach gelöscht wird. Ob dem bisherigen Domainbesitzer dafür eine Entschädigung zusteht oder ob die Adresse wieder in die freie Vergabe kommt, ist derzeit aber noch unklar.
Die anfangs täuschend echte Persiflage mit Links zu deutschen Neonazi-Seiten hatte seit der Nationalratswahl 1999 - vor allem bei ausländischen Besuchern - immer wieder für Aufsehen gesorgt.
Zuletzt ertönte bei Aufruf der fpo.at-Seite das verbotene Horst-Wessel-Lied, gleichzeitig wurden die Besucher zur echten FPÖ-Site umgeleitet.
Sicheres Ausland
Betreiber der fpo.at-Seite ist ein gewisser Alan Lockwood aus New York, der in Österreich allerdings nicht greifbar ist.
Deshalb hat sich die FPÖ, vertreten von der Anwaltskanzlei Böhmdorfer Gheneff, an das Handelsgericht Wien gewandt, um Nic.at zur Löschung der Domain zu zwingen.

Instanzen
Das aktuelle Urteil des Handelsgerichts basiert auf einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs [OGH] vom Dezember.
In dem wegweisenden Urteil des OGH ging es um die Frage, inwieweit ein Domainverwalter für Kennzeichenverletzungen durch den Domain-Namensinhaber haftet.

Der nächste Fall
Vom gleichen Betreiber wurde auch die Site ovp.at "gefälscht", wenngleich hier zuletzt weniger Aufwand betrieben wurde:
Seit der Regierungsbildung findet sich unter ovp.at lediglich der Hinweis "Wegen Übernahme geschlossen". Danach wird der Besucher zur gefakten FPÖ-Seite weitergeleitet.
Auch die ÖVP hat geklagt und das Urteil im Fall fpo.at laut Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat bereits an ihren Anwalt weitergeleitet.