Posse um "kinder.at" geht weiter
Der Streit um die Domain "kinder.at" zwischen dem Süßwarenkonzern Ferrero, der auf der Site seine Schokolade bewerben will, und der Firma MediaClan [Gesellschaft für Online Medien GmbH], die plant, unter der Adresse ein "Portal" für Eltern und Kinder einzurichten, geht in die nächste Runde.
Nachdem die Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Wiener Online-Firma MediaClan in erste Instanz auf Grund eines Formfehlers abgeblitzt ist, will Anwalt Hans Georg Zeiner sich auf "das eigentliche Thema" - die Unterlassungsklage - konzentrieren.
Ferrero wird demnach innerhalb der nächsten 14 Tage über die weitere Vorgangsweise entscheiden.
MediaClan vertritt auf der umstrittenen Site allerdings nach wie vor die Meinung, "dass Herr und Frau Österreicher beim Wort 'Kinder' wohl immer noch an junge Menschen und nicht an Schokoladeprodukte denken".
MediaClan hat vor rund zwei Jahren die Adresse "kinder.at" schützen lassen. Die Ferrero Österreich Handelsges.m.b.H [österreichischer Repräsentant von "kinder-Überraschung" und dergleichen] hat die MediaClan auf Unterlassung der Nutzung und Herausgabe der Domain "kinder.at" geklagt.

Formfehler
Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf einstweilige Verfügung, der gemeinsam mit der Klage auf Unterlassung eingebracht wurde, am 27. Dezember abgewiesen, weil Ferrero Österreich keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass sie "Lizenznehmerin eines Markeninhabers" sei.
MediaClan-Anwalt Michael Pilz will die Zeit bis zum nächsten Schritt von Ferrero nützen, um die Möglichkeit einer Löschung der Ferrero-Marke zu prüfen: "Das Wort Kinder ist nicht monopolisierbar."
Der neue Europa-Direktor des internationalen Internet-Kontrollorgans ICANN, Andy Müller-Maguhn, will mit der Einführung neuer Endungen bei Internet-Adressen den Markenschutz im Netz beschränken und durch andere Verfahren ergänzen. Sein Ziel sei es, mit der Einführung neuer Top Level Domains [TLDs] - zu denen bisher .at oder .com gehören - auch neue Ordnungsregeln zuzulassen, sagte Müller-Maguhn.

Rufschaden
Bei einem Einspruch gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Wien vom 27. Dezember würde die Unterlassungsklage bis zur Entscheidung ruhen.
"Darum geht es nicht, denn auf der Website passiert ja vorerst nichts Böses", so Zeiner. Daher habe er dem Unternehmen geraten, sich auf die Entscheidung in der Sache zu konzentrieren. "Es geht doch um Eingriffe in ein Schutzrecht", so der Rechtanwalt.
Ferrero scheint demnach fest entschlossen, trotz des Medienechos und der durchweg empörten Reaktionen die Domain "kinder.at" in seinen Besitz zu bringen.
Dass dieses Vorgehen einen Imageschaden der Schoko-Produkten in Österreich nach ziehen könnte, scheint Ferrero dabei nicht zu stören.
