09.01.2001

PILLEN.NET

Bildquelle: G-PHarm

EU-Recht beschützt Online-Apotheke

Das Stuttgarter Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke 0800DocMorris aufgehoben.

Die GEHE AG, Europas größter Pharmahändler, wollte dem Unternehmen damit den Online-Versand von apothekenpflichtigen Medikamenten in Deutschland untersagen.

EU-Regelung

Zur Begründung hieß es nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland", dass in den Niederlanden zugelassene Arzneimittel auch in Deutschland versandt werden könnten.

Für solche Ausnahmen sei eine EU-Regelung verantwortlich. Vor dem Frankfurter Landgericht hatte die Internet-Apotheke im November 2000 zunächst eine Niederlage erlitten. Eine endgültige Entscheidung steht dort noch aus.

"Es wäre für alle Beteiligten sinnvoller, sich in einem friedlichen Wettbewerb außerhalb der Gerichte zu arrangieren", sagte 0800DocMorris-Marketingdirektor Jens Apermann.

Das Unternehmen bezeichnet sich als erste europäische Apotheke im Internet. Herkömmliche Apotheken halten die Konkurrenz für illegal. Sollte sich 0800DocMorris durchsetzen, rechnen Branchenexperten mit zahlreichen Nachahmern.