Urheberabgabe auf CD-Rohlinge in Frankreich
In Frankreich wird Ende Jänner eine Steuer auf unbespielte digitale Datenträger wie CD- und DVD-Rohlinge eingeführt.
Die Abgabe soll Musik- und Filmautoren Einnahmen aus den digitalen Kopien ihrer Produkte auf diesen Formaten sichern.
Eine entsprechende Änderung des Urheberechtsgestzes wurde am Sonntag im französischen Gesetzblatt veröffentlicht und soll am 22. Jänner in Kraft treten.
In der Praxis wird eine für 74 Minuten ausgelegte unbespielte Audio-CD zusätzlich mit 3,70 Franc [0,56 Euro] belastet, eine beschreibbare DVD mit 24,75 Franc [3,77 Euro]. Für andere Datenträger wie MiniDisc und Flashspeicher gelten vergleichbare Sätze.

Runtergehandelt
Die französische Steuer geht auf hartnäckige Forderungen der Musik- und Filmindustrie zurück, die ihren Anteil am Boom der privaten digitalen Kopien fordert.
In Frankreich wurden im vergangenen Jahr mit 200 Millionen Stück deutlich mehr CD-Rohlinge verkauft als die rund 114 Millionen bespielten Musik-CDs.
Die Medienindustrie hatte dabei deutlich höhere Sätze von rund zwei Euro je Stunde gefordert. Mit diesen Forderungen konnte sich die Industrie jedoch nicht durchsetzen.
Einige Verbraucher hatten bereits Ende Dezember begonnen, angesichts der neuen Steuer unbespielte CDs zu horten. Angaben der Hersteller und Händler zufolge sind die Hamsterkäufe jedoch unnötig: Angesicht sinkender Herstellungskosten werde die Steuer voraussichtlich nicht an die Käufer weitergegeben. Wegen drastisch sinkender Kosten für Rohlinge erwarten Experten sogar weiter fallende Preise.