03.01.2001

GERICHT.DE

Bildquelle: FuZo

Internet-Apotheke DocMorris darf liefern

Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts ihre Arzneimittel über das Internet vertreiben.

In dem heute bekannt gewordenen Urteil heißt es, zwar sei der Vertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten in Deutschland generell außerhalb von Apotheken verboten.

Auf Basis von EU-Regelungen gebe es aber eine Ausnahmevorschrift, womit etwa in den Niederlanden zugelassene Medikamente auch versandt werden können.

DocMorris-Chef: "Wir sind eine ordentliche Apotheke"

DocMorris-Marketing-Chef Jens Apermann erklärte, man sehe sich durch das Urteil des Gerichts bestärkt. "Als ordentliche Apotheke in Europa muss es möglich sein, die in den Niederlanden geltenden güstigen Preise an alle Endverbraucher weiterzugeben."

Der Kläger gegen den Internet-Vertrieb, der Verband sozialer Wettbewerb [VSW], will gegen das Berliner Urteil in Berufung gehen. Der VSW argumentiert, die Internet-Apotheke verstoße gegen das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Medikamenten.

Außerdem werde das Werbeverbot für solche Präparate verletzt. Der VSW, der Hersteller und Vertreiber von Pharmazie-Produkten vertritt, verwies zudem auf weitere Urteile, wonach der Internet-Handel mit Medikamenten verboten worden sei.

DocMorris will auf Rezeptgebühren verzichten

Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist das Angebot von DocMorris an die deutschen Krankenkassen, auf erstattungsfähige Medikamente im Durchschnitt knapp 20 Prozent Preisnachlass zu gewähren. Zudem will die Apotheke mit der Homepage "www.0800.DocMorris.com" auf Rezeptgebühren verzichten.

In der Praxis können Patienten schon jetzt erstattungsfähige Medikamente über das Internet bestellen. Im Gegensatz zu den privaten Versicherern erstatten nach Angaben von DocMorris einige gesetzliche Kassen ihren Patienten die Kosten dafür aber wegen der unklaren Rechtslage bislang nicht.