30.12.2000

BETRUG INC.

Bildquelle: PhotoDisc

Wer das Kreditkarten-Risiko im Netz trägt

Kreditkarten-Betrug im Internet ist einer der Gründe, warum das Business-to-Consumer-Geschäft [B2C] - ganz im Gegensatz zum Business-to-Business-Geschäft [B2B] - nicht so boomt, wie es eigentlich könnte.

Für österreichische Verbraucher wurde im Konsumentenschutz-Gesetz [KSchG] eine Schutzbestimmung gegen Kreditkartenbetrug verankert. Nach § 31 a KSchG kann ein Verbraucher, dessen Kreditkarte bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz [zB im Internet] missbräuchlich verwendet wird, vom Aussteller der Karte, also von der Kreditkartenfirma, verlangen, dass die Buchung oder Zahlung wieder rückgängig gemacht bzw. erstattet wird.

Kein vertraglicher Ausschluss

Ein vertraglicher Ausschluss dieser Schutzbestimmung zu Lasten des Verbrauchers ist nicht möglich.

Sehr wohl können Kreditkartenunternehmen, zB in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber vereinbaren, dass sie nicht haften, wenn der Verbraucher sich nicht eines sicheren Übertragungswegs bei der Weitergabe der Kreditkartendaten bedient hat.