22.12.2000

PAUSCHAL.DE

Deutsche Flat Rate landet vor Gericht

Die Deutsche Telekom [DT] geht eigenen Angaben zufolge aus formalen Gründen mit juristischen Mitteln gegen die Verpflichtung zum Angebot einer Flat Rate für alternative Online-Dienste vor, will aber ihren Wettbewerbern den Pauschaltarif weiterhin anbieten - die Konkurrenten lehnen allerdings das bisherige DT-Angebot als unfair ab.

Telekom-Vorstandsmitglied Gerd Tenzer sagte am Donnerstag in Bonn, man glaube, dass Flat-Rate-Angebote notwendig seien, verlange aber zur Vermeidung von Fehlinvestitionen Planungssicherheit und eigene Investitionen der Wettbewerber.

Das vorgelegte Angebot sei fair. Die Kosten orientierten sich an den zu erwartenden Investitionskosten von rund 100 Millionen DM [rund 50 Mio. Euro] pro 50.000-Flat-Rate-Kunden.

In ihrer Sichtweise fühlt sich die Telekom durch eine am Donnerstag im Zusammenhang mit den neuen Regeln der Netzzusammenschaltung veröffentlichte Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt.

Das Gericht gab nach Unternehmensangaben einem Antrag der Telekom statt und untersagte vorläufig in einem Eilverfahren die ab Mitte kommenden Jahres geltenden Regeln der Netzzusammenschaltungen mit Wettbewerbern.

Das Gericht habe bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren die von der Regulierungsbehörde festgesetzte Zahl von 475 Netzzusammenschaltungspunkten und die geplanten geringeren Entgelte für ungültig erklärt. Die Telekom hatte die Zahl der Zusammenschaltungspunkte als zu niedrig kritisiert, da sie damit maßgeblich den Ausbau des Telefonnetzes in Deutschland auch für ihre Wettbewerber betreiben müsse. Auch in diesem Fall habe die Regulierungsbehörde der Telekom eine neue Dienstleistung vorgeschrieben, sagte ein Sprecher. Die Behörde kann nun das Oberverwaltungsgericht anrufen.