18.12.2000

KONTROLLE

Bildquelle: HG

Obergrenze für Telefonrechnung festlegen

Deutsche Verbraucher können vom 1. Januar 2001 an eine Obergrenze für ihre monatliche Telefonrechnung festsetzen.

Mit dem Jahreswechsel trete der entsprechende Paragraf 18 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in Kraft, sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Dirk Klasen.

Alle Kunden, die sicher sein wollten, dass ihre Telefonrechnung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, sollten diese Obergrenze schon jetzt ihrer Telefongesellschaft mitteilen.

Ausführung unklar

Die Festlegung eines Höchstbetrages ist für Festnetz- und Mobilanschlüsse möglich.

Ob ein Überschreiten der Grenzmarke durch vorübergehende Abschaltung des Anschlusses oder eine bloße Ansage als Hinweis verhindert werden soll, konnte Klasen nicht sagen.

Die Deutsche Telekom wie auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post lehnten eine schnelle Stellungnahme zu Einzelheiten der bevorstehenden Regelung ab.

Vor kurzem hatte die Telekom-Tochter T-Online ihren Nutzern erlaubt, ein Höchstlimit von 400 DNM [200 Euro] monatlich festzulegen. Überschreiten die Kosten der Internet-Nutzung diese Grenze, wird der Anschluss automatisch gesperrt.