Online-Auktionen sind rechtsverbindlich
Einen umstrittenen Autokauf per Internet-Auktion hat das Oberlandesgericht in Hamm in Deutschland am Donnerstag für rechtsverbindlich erklärt.
Damit siegte ein Autokäufer vor Gericht, der einen Neuwagen sozusagen per Mausklick erworben hatte.
Das Auto war bei einer Internet-Versteigerung des Auktionshauses ricardo.de zum Höchstgebot von umgerechnet 185.000 ATS unter den Hammer gekommen. Der Listenpreis lag mit 400.000 ATS deutlich höher.

Deshalb hatte sich der Händler geweigert, den Wagen herauszugeben. In der mündlichen Verhandlung hatte der Senat des Oberlandesgerichts den gegnerischen Parteien Anfang November vergeblich einen Vergleich vorgeschlagen.