14.12.2000

RICARDO.DE

Online-Auktionen sind rechtsverbindlich

Einen umstrittenen Autokauf per Internet-Auktion hat das Oberlandesgericht in Hamm in Deutschland am Donnerstag für rechtsverbindlich erklärt.

Damit siegte ein Autokäufer vor Gericht, der einen Neuwagen sozusagen per Mausklick erworben hatte.

Deshalb hatte sich der Händler geweigert, den Wagen herauszugeben. In der mündlichen Verhandlung hatte der Senat des Oberlandesgerichts den gegnerischen Parteien Anfang November vergeblich einen Vergleich vorgeschlagen.