28.11.2000

BUNDESHEER.AT

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Niederlage für Heeresverwaltung in Domainstreit

Der Oberste Gerichtshof [OGH] hat dem Rechtsstreit um die Domain www.bundesheer.at eine neue Wendung gegeben.

Die Heeresverwaltung hatte den Betreiber der Site bundesheer.at auf Herausgabe der Domain geklagt. Angeblich bestehende Verwechslungsgefahr war das Argument der Heeresverwaltung, das in den ersten Instanzen gezogen hatte.

Jetzt hat der OGH allerdings entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich nicht bestehe. Zwar kann die Heeresverwaltung für den Ausdruck "Bundesheer" namensrechtlichen Schutz nach § 43 ABGB beanspruchen, das allein reicht aber noch nicht aus.