26.11.2000

INITIATIVE D21

Bildquelle: d21

Neues Internet-Urheberrecht gefordert

Die regierungsnahe deutsche Computer- und Internet-Initiative D21 hat auf die Einführung einer Pauschalgebühr auf CD-Brenner reagiert und eine schnelle Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die Erfordernisse des Internets gefordert.

Eine pauschale Copyright-Abgabe für digitale Produkte komme einer Sonderbesteuerung gleich, sagte der Sprecher der Initiative, Norbert Eder. Dies führe zu einer Verteuerung von Computerprodukten in Deutschland und damit im internationalen Vergleich zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen.

Kopierschutz statt Zwangsabgabe

HP hofft, durch Kopierschutztechnologien doch noch um die pauschale Abgabe herumzukommen. "Das Gericht berücksichtigt mit dem vorgeschlagenen Vergleich für CD-Brenner erstmals, dass pauschale

Abgaben ihre Berechtigung verlieren, sobald technologische Schutzmechanismen zum Einsatz kommen", sagte HP-Geschäftsführer Hans-Jochen Lueckefett.

Die Kombination aus digitalem Wasserzeichen,

physikalischer Kennzeichnung von Original-CDs und -DVDs und verschlüsselter "Tickets" verhindere das illegale Kopieren und Abspielen von Dateien.

Gleichzeitig würde bei einer solchen Lösung nur der zahlen, der auch wirklich Musik oder Filme kopiert - im Gegensatz zu einer pauschalen Abgabe.