"Bürgerkarte" soll Datenschutz verbessern
Im Bundeskanzleramt hält man die Kritik an der von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angekündigten Einführung einer so genannten "Bürgerkarte" für verfrüht.
Das Projekt einer Chipcard, die etwa Amtswege stark vereinfachen könnte, sei schließlich "erst in der Entwicklungsphase" sagte Florian Krenkel, Presseprecher des Bundeskanzleramts zur FutureZone.
"Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten" seien denkbar, vor allem strebe man dabei "den höchsten Sicherheitsstandard" an.
In erster Linie Signaturkarte
Für den mit der Entwicklung beauftragten Reinhard Posch,
Professor am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung der TU
Graz, ist die "Bürgerkarte" in erster Linie eine Chipkarte mit
elektronischer Signatur."

Abbau von zentralen Registern
Deren Sinn liege nun, so Posch zur FuZo, just eben darin, dem Bürger elektronische Amtswege bzw. dem Staat die Übermittlung von Bescheiden zu ermöglichen, ohne dass diese Daten in einem zentralistischen Register erfasst werden müssten.
Im Gegenteil sei sogar ein Abbau von bestehenden Registern möglich, da die "Bürgerkarte" - mit der Begriffsfindung habe er nichts zu tun gehabt, sagt Posch - ganz anders als etwa eine Bankomatkarte keinerlei zentrale Vernetzung erforderlich mache.
Als weiteren Vorteil führt der Grazer Professor, eine seit Jahren international anerkannte Kapazität auf dem Gebiet der elektronischen Signatur, die relativ hohe Sicherheit des Systems an.

Nur ein Angebot des Staats
Der mit 5-7 Stellen längere und damit besser geschützte PIN-Code dürfe im Fall der Bürgerkarte gar nicht zentral vergeben werden, führt Posch an.
Überdies sehe das Signaturgesetz einen Widerruf des Zertifikates innerhalb von drei Stunden vor.
Was den von Kritikern befürchteten Zwang angehe, so könne diese Karte nicht obligatorisch sein, sondern nur ein "Angebot des Staats" an seine Bürgerinnen und Bürger.