23.11.2000

KOMM AUSTRIA

Bildquelle: fuzo

Arbeiterkammer kritisiert Medienbehörde

Nach der Telekom Control und dem Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT] hat heute auch die Arbeiterkammer massive Kritik an der von der Regierung geplanten Regulierungsbehörde für Medien, Telekommunikation und Informationstechnologie [KommAustria] geübt.

Für die Komm Austria, die mit 1. April ihre operative Tätigkeit aufnehmen könnte, fehle der rechtliche Rahmen, bemerkte Sylvia Sarreschtehdari-Leodolter von der Verkehrsabteilung der Arbeiterkammer [AK].

Die Vermischung von Inhalt und Infrastruktur erzeuge Kompetenzüberschneidungen. Da Regelungen der allgemeinen Wettbewerbsaufsicht [Kartellbehörden] und sektoraler Aufsicht [KommAustria] zusammengenommen würden, entstünden Doppelzuständigkeiten.

"Für denselben Rechtsbereich gelten künftig unterschiedliche Definitionen", so Sarreschtehdari-Leodolter. Gemäß Telekom-Gesetz sei etwa ein Telekom-Unternehmen marktbeherrschend, wenn es mehr als 25

Kritik auch an Telekom-Novelle

Herbe Kritik der Arbeiterkammer erntete auch die seit langem geplante Telekom-Novelle. Ende Oktober endete dazu die Begutachtungsfrist, laut Infrastrukturministerium sind rund 60 Stellungnahmen dazu eingegangen, die in den nächsten Wochen in den Entwurf eingearbeitet würden.

Die Novelle bringe viele Verschlechterungen für den Kunden und höhle den Datenschutz aus, so die AK.

Kunden können bisher Verträge mit Telekom-Firmen bei jeder Vertragsänderung kündigen, künftig aber nur dann, wenn der Kunde benachteiligt werde. Derzeit müssten Kunden erst schriftlich der Weitergabe von Daten zustimmen, künftig könne die Datenweitergabe im Kleingedruckten eines Vertrags vorgesehen sein.