Kunden hinterlassen immer mehr Datenspuren
Ob mit Kunden- oder Kreditkarten bezahlt, im Internet eingekauft, mit dem Handy telefoniert oder eine Versicherung abgeschlossen wird: Die Kunden hinterlassen immer mehr Datenspuren, die gesammelt, weiterverwertet und sogar verkauft werden.
Eine Schweizer Studie legt daraus resultierende Nachteile offen. Auch in Österreich ist das Problem bekannt.
"Ich werde zunehmend von Marketingaktionen gequält", lautet laut Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung im Verein für Konsumenteninformation [VKI], eine häufige Beschwerde.
Datensammlungen können ziemlich genau
Aufschluss über die Eigenschaften und "Rentabilität" von Kunden geben: über die Kreditwürdigkeit und Krankheiten, aber auch über Aufenthaltsort zu bestimmten Zeiten, Vorlieben und Gewohnheiten - kurz, eine eigentliche digitale DNA wird möglich, wie es in der Studie "Der gläserne Kunde - Elektronische Erfassung und Auswertung von Kundendaten" heisst. Konsumenten könnten selbst nur begrenzt darüber entscheiden, ob sie persönliche Daten preisgeben wollen oder nicht. Ihnen dürfte zum Teil gar nicht bewusst sein, wann und wo sie überall Spuren hinterlassen.
Kundendaten können laut der Schweizer Studie des Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung in Bern ein verfälschtes Bild liefern. Etwa wenn ein junger Mann für seine erkrankte Nachbarin vorübergehend Babywindeln oder die Enkelin für die Grossmutter einkauft. Nach Feststellungen der Autoren der Untersuchung entsteht so ein "digitales Schattenreich" mit einem etwas unheimlichen Eigenleben.

Warnung vor M-Commerce
VKI-Fachmann Kolba streicht zwei Ansätze zur Prävention von Missbrauch heraus: "Wir müssen einerseits ein Bewusstsein schaffen für die Privatheit von Daten." Denn das Sammeln von solchen laufe über sehr differenzierte Wege.
Als aktuelles Beispiel sei das Einkaufen per Handy [M-Commerce] angeführt: "Es ist ungeheuerlich, was dabei für Daten zusammenlaufen", so Kolba. Und die per Datenschutz zur Verfügung gestellten Mittel sollten andererseits dem Konsumentenschützer zufolge praktikabler gemacht werden.
Nach dem Datenschutzgesetz
ist in Österreich die Datenübermittlung eigentlich nur mit
Zustimmung der Verbraucher erlaubt. Diese kann jedoch im Rahmen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen - "und die stehen oft auf
der Rückseite, in kleiner Schrift oder kaum leserlich auf grauem
Hintergrund", so eine Expertin in der Konsumentenschutzsektion im
Justizministerium.
