Internet-Apotheke darf nicht mehr liefern
Das Landgericht Frankfurt hat am Donnerstag den Vertrieb von Medikamenten über das Internet verboten.
Das Gericht erließ auf Antrag des deutschen Apotheker-Verbandes eine Einstweilige Verfügung gegen eine Apotheke in den Niederlanden.
Sie nimmt über eine Internet-Adresse Bestellungen von Medikamenten an und beliefert deutsche Verbraucher vergleichsweise preisgünstig.
Das Verbot dieser neuartigen Vertriebsform für Medikamente wurde vom Gericht damit begründet, dass ein Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz sowie gegen das Heilmittel-Werbegesetz vorliege.
Die niederländische Apotheke bot
über ihre Internet-Adresse sowohl verschreibungspflichtige als
auch rezeptfreie Medikamente an.

Gegen Vorlage eines Rezepts
Mit dem Internet-Angebot, das ein Sortiment von rund 1.100 Arzneimitteln umfasste, sollten laut Mitteilung der Apotheke vor allem "preisbewusste Patienten mit planbarem Bedarf" angesprochen werden.
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten erfolgte eine Abgabe nur nach Übermittlung des Rezepts an die Internet-Apotheke.
Die Apotheke verspricht eine Belieferung der Verbraucher spätestens "innerhalb von 48 Stunden per Boten".