29.10.2000

BLOODY.GAMES

Bildquelle: FuZo

Jugendschutz bei Computerspielen machtlos

In Deutschland ist der Verkauf von Spielen wie "Quake" und "Doom" an Jugendliche und Kinder eigentlich verboten - in der Praxis allerdings ohne grosse Folgen.

Denn vor einem solchen Verbot sind schon zehntausende Exemplare eines Spiels über den Ladentisch gegangen - im Fall des durchaus blut-reichen Spiels "Quake III" waren es 120.000.

"Wir dürfen erst indizieren, wenn die Produkte bereits auf dem Markt sind", sagt Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Nürnberg.

Die Spielegemeinschaften sehen

das Problem naturgemäß etwas anders. Massaker und Morde würden durch Medien und Massenblätter mund- und marktgerecht einem Millionenpublikum serviert, die Hexenjagd auf einige Computerspiele sei unberechtigt.

Prüfer erwischen nur Spitze des Eisbergs

"Die Spielfreaks wissen natürlich vorher, wann welche Extremspiele rauskommen und die Verleger sind clever genug, die Erstauflage so hoch zu bemessen, dass es trotz [folgender] Indizierung in der Klasse klingelt", sagte der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Jürgen Hilse.

Am effektivsten könnten allerdings die Eltern ihre Kinder vor den Folgen von Gewalt verherrlichenden Computerspielen schützen. Denn die Prüfer erwischen bestenfalls die Spitze des Eisberges.

Ob ein "Jugendindex" allein das Problem an der Wurzel lösen kann, bleibt also mehr als fraglich. Schließlich könnte der "Index" auch als Prädikat aufgefasst werden, wie Beispiele aus der Fernsehwelt Frankreichs gezeigt haben.