Viag will Teil des UMTS-Geldes zurück
Viag Interkom fordert von der deutschen Bundesregierung die Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises für eine UMTS-Mobilfunklizenz.
Bei der Vergabe der UMTS-Lizenzen im Sommer habe die mehrheitlich dem Bund gehörende Deutsche Telekom den Preis in völlig unakzeptable Höhen getrieben, teilte Viag Interkom in Frankfurt mit.
Daher fordere man von der Bundesregierung, dass diese den wirtschaftlich nicht vertretbaren Teil des Betrages für die UMTS-Lizenz zurückerstatte.
Gegen den Preis für die UMTS-Lizenzen geht auch die Telefongesellschaft Mobilcom vor. Das Unternehmen hatte Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Auktion insgesamt prüfen zu lassen.

Viag Interkom und Mobilcom hatten im Sommer für etwa acht Milliarden Euro jeweils eine der sechs vergebenen UMTS-Lizenzen ersteigert.
Zur Versteigerung hatten zwölf Frequenzblöcke gestanden, die vier bis sechs Lizenzen entsprachen.
Die Auktion wurde beendet, nachdem die Deutsche Telekom und Mannesmann Mobilfunk nicht mehr für drei, sondern nur noch für zwei Blöcke boten.
Damit konnten alle sechs noch an der Versteigerung teilnehmenden Unternehmen eine Lizenz erhalten.
Dieses Ergebnis hätte aber theoretisch bereits nach dem Ausscheiden der Telefongesellschaft Debitel aus der Auktion erreicht werden können, die bei einer Gesamtgebotssumme von etwa 33 Milliarden Euro aufgegeben hatte.
Payback Time
Viag-Interkom-Chef Maximilian Adelt sagte nach Angaben des Unternehmens, durch den ergebnislosen Versuch des Bundesunternehmens Telekom, einen weiteren Bieter zur Aufgabe zu zwingen, sei der Lizenzpreis am Ende in völlig unakzeptable Höhen getrieben worden.
Die Mitbewerber hätten sich dem nicht entziehen können. "Ein Ausstieg aus der Auktion wäre langfristig der Geschäftsaufgabe gleichgekommen", sagte er.
Die Belastbarkeit der Unternehmen dürfe aber nicht überstrapaziert werden. Daher müsse die Bundesregierung den "wirtschaftlich unvertretbaren Teil des Lizenzbetrages zurückerstatten".
Ein Viag-Sprecher sagte, bei dem wirtschaftlich unvertretbaren Teil handle es sich um die Summe, um die der Kaufpreis nach dem Ausstieg von Debitel noch zugenommen habe.