Keine Pornos unter madonna.com
Der Name "Madonna" darf vom Betreiber einer Porno-Website nicht weiter benutzt werden.
Die Schiedsstelle der Weltorganisation für geistiges Eigentum [WIPO] gab der US-Popsängerin Madonna Recht, die sich über die Nutzung ihres Names für eine Sex-Site beschwert hatte.
Nach der französischen Schauspielerin Isabelle Adjani siegte mit Madonna die zweite berühmte Persönlichkeit, die sich bei der WIPO gegen die "Internet-Namensbesetzer" beschwert hatte. Die WIPO-Schiedsstelle wurde Anfang des Jahres gegründet, um in solchen Streitigkeiten von Internet-Domains einzugreifen und Namen zu schützen. Die Schiedsstelle behandelte innerhalb der ersten zehn Monate bereits tausend Fälle. Ihre Entscheidungen sind vor Gericht anfechtbar, was jedoch in den seltensten Fällen geschieht.

Der Betreiber der Website www.madonna.com, Dan Parisi, hielt dagegen, dass die Sängerin den Namen "Madonna" nicht für sich allein beanspruchen könne.
Die WIPO folgte der Argumentation nicht und begründete ihre Entscheidung damit, dass Parisi sich den Namen der Website lediglich gesichert habe, "um damit Geld zu verdienen".