16.10.2000

URTEIL

User dürfen aus Chatrooms ausgesperrt werden

Dem Betreiber eines so genannten Chatrooms im Internet steht grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu.

Das geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Die Richter billigen in ihrem rechtskräftigen Beschluss dem Internetanbieter eines Chats das Recht zu, Streit und Beleidigungen der Chat-Teilnehmer untereinander zu unterbinden.

Der Anbieter hatte vor dem Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragt mit dem Ziel, einem Teilnehmer wegen "Störung" des Chat-Betriebs den Zugang zu dem virtuellen Kommunikationsraum zu untersagen.

Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt, nachdem der angeblich an Beleidigungen beteiligte Beklagte eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. Wann eine "Störung" des Chat-Betriebs vorliegt und der Anbieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen darf, brauchte das Gericht daher nicht zu entscheiden.