16.10.2000

VORSTOSS.DE

Surfen am Arbeitsplatz soll erlaubt werden

Das deutsche Arbeitsministerium will nach Informationen der deutschen Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" Arbeitnehmern künftig erlauben, am Arbeitsplatz privat zu surfen und E-Mails zu verschicken.

Die Kosten dafür könnten dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt werden, gehe aus dem Entwurf für ein neues "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" hervor, berichtete die Zeitung in ihrer Montag-Ausgabe unter Berufung auf den Referatsleiter des Ministeriums.

"Angemessener Umfang"

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber prüfen dürfen, ob die Arbeitnehmer das Internet für geschäftliche Zwecke in einem angemessenen Umfang nutzen. Das Surfverhalten dürfe dabei aber nicht ausgewertet werden.

Über die private Nutzung dienstlicher Internetanschlüsse hat es immer wieder Streit gegeben. Das kostenlose Surfen am Arbeitsplatz gilt steuerlich als geldwerter Vorteil. Eingefordert

wurde das bisher nicht.