Surfen am Arbeitsplatz soll erlaubt werden
Das deutsche Arbeitsministerium will nach Informationen der deutschen Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" Arbeitnehmern künftig erlauben, am Arbeitsplatz privat zu surfen und E-Mails zu verschicken.
Die Kosten dafür könnten dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt werden, gehe aus dem Entwurf für ein neues "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" hervor, berichtete die Zeitung in ihrer Montag-Ausgabe unter Berufung auf den Referatsleiter des Ministeriums.
Auch keine Kontrolle privater E-Mails durch Arbeitgeber
Die neue Richtlinie sehe vor, dass Einzelvereinbarungen oder
Tarifverträge das Surfen am Arbeitsplatz einschränken können. In
keinem Fall dürften betriebliche Belange beeinträchtigt werden. Das
Gesetz will es ferner den Arbeitgebern untersagen, private E-Mails
zu kontrollieren und zu prüfen, welche Internetseiten ihre
Beschäftigten privat aufrufen. Andernfalls könnten Arbeitgeber wegen
des Bruchs des Post- und Fernmeldegeheimnisses strafrechtlich
belangt werden. Ausnahmen seien nur bei einem schwerwiegenden
Verdacht auf missbräuchliche Nutzung möglich.

"Angemessener Umfang"
Grundsätzlich sollen Arbeitgeber prüfen dürfen, ob die Arbeitnehmer das Internet für geschäftliche Zwecke in einem angemessenen Umfang nutzen. Das Surfverhalten dürfe dabei aber nicht ausgewertet werden.
Über die private Nutzung dienstlicher Internetanschlüsse hat es immer wieder Streit gegeben. Das kostenlose Surfen am Arbeitsplatz gilt steuerlich als geldwerter Vorteil. Eingefordert
wurde das bisher nicht.