14.10.2000

GERICHT

LetsBuyIt.com werden Rabattverkäufe untersagt

Das so genannte Co-Shopping-Modell im Internet, bei dem Käufer ein Produkt zu einem Mengenrabatt erhalten, ist erneut von einem Gericht untersagt worden.

Das Landgericht Hamburg sah das Verkaufsmodell der am Neuen Markt notierten Internet-Firma LetsBuyIt.com am Freitag als Verstoß gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an.

Die Richter schlossen sich damit der Auffassung der klagenden Konkurrentin cnited AG an.

"Wir werden auf alle Fälle Berufung einlegen", kündigte LetsBuyIt- Rechtsanwalt Stefan Krüger an. Das aktuelle Geschäft sei derzeit nicht betroffen.

Falls die Gerichte nicht vorher anders entschieden, werde LetsBuyIt bis vor das Bundesgericht ziehen.

"Wir wollen endlich eine höchstrichterliche Entscheidung", sagte Krüger. Die schriftliche Begründung des Urteils wird erst in einem Monat erwartet.

Das Co-Shopping hat sich zu einer Variante

des Online-Einkaufs entwickelt, die im Internet von mehreren Unternehmen angeboten wird. Käufer schließen sich dabei zu Gruppen zusammen, die Mengenrabatte eingeräumt bekommen. Je mehr Käufer sich finden, desto billiger wird das Produkt. Diese Rabatte stoßen jedoch bei Konkurrenten und Kontrollbehörden auf Widerstand. Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstreits ist das im internationalen Vergleich eng gehaltene deutsche Rabatt- und Wettbewerbsrecht.