Nächstes Urteil im Microsoft-Prozess im Sommer
Im Kartellverfahren gegen Microsoft hat das zuständige US-Berufungsgericht den 26. und 27. Februar 2001 als Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt.
Das siebenköpfige Richtergremium setzte außerdem mehrere Fristen für die schriftliche Vorlage der beiderseitigen Argumente.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, dass die Berufung im schwebenden Kartellverfahren durch eine untere Instanz behandelt wird, hat MS gute Chancen das Verfahren in die Länge zu ziehen. Damit verliert das letzte Urteil durch die technologische Entwicklung wahrscheinlich massiv an Relevanz.

Bei der Verhandlung Ende Februar sollen das Unternehmen und die US-Regierung sowie zahlreiche Bundesstaaten als Kläger ihre jeweiligen Argumente vortragen.
Bereits bis zum 27. November soll Microsoft schriftlich seine Position erläutern. Die Antwort der Kläger muss nach der gerichtlichen Anweisung bis zum 12. Januar erfolgen, und dann hat Microsoft wiederum bis zum 29. Januar Zeit, darauf zu reagieren. Am 9. Februar läuft die Frist für letzte schriftliche Argumente ab.
Die ersten schriftlichen Vorlagen dürfen dem Gericht zufolge bis zu 150 Seiten umfassen. Dieser Umfang deutet nach Ansicht von Beobachtern darauf hin, dass das Gericht eine detaillierte Prüfung des Ausgangsurteils plant und frühestens zu Beginn des Sommers entscheiden wird.
Danach wird sich aller Wahrscheinlichkeit der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen, da beide Seiten für den Fall ihrer Niederlage bereits die Anrufung der höchsten Instanz angekündigt haben.