11.10.2000

PTE.REAKTION

Bildquelle: companies

APA gewinnt erste Prozess-Runde gegen pte

Die APA [Austria Presse Agentur] hat die erste Prozess-Runde im Content-Streit gegen pressetext.austria [pte] gewonnen.

Das Handelsgericht Wien folgt in einem Beschluss der Argumentation der APA und sieht im Zusammenhang mit dem pte-Angebot die systematische Verletzung des Urheberrechts und Wettbewerbsgesetzes gegeben.

PTE-Sprecher Hubert Thurnhofer sagte, man habe versucht, mit der APA eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

"Grundsätzlich arbeiten wir wie jede andere Nachrichtenagentur auch, die Auswertungen vornimmt", so Thurnhofer. In wenigen Einzelfällen sei dabei in der Urphase vielleicht schlampig gearbeitet worden.

Insgesamt habe eine Befragung der pte-User ergeben, dass die Arbeit von pte sehr geschätzt werde.

"Damit wurde pte Content-Piraterie in hunderten von Fällen nachgewiesen und der vielfache Diebstahl geistigen Eigentums bestätigt", kommentiert APA-Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil die Entscheidung des Gerichts.

"Content is free"

APA-Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil sieht sich jedenfalls in seiner Argumentation bestätigt, dass "das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass grundlegende Normen selbstverständlich auch für das Web" gelten.

"Content is free" gelte zwar für Endverbraucher, aber keineswegs für Wiederverwerter, so Vyslozil.

Jetzt wartet die APA auf die nächste Entscheidung im Content-Streit: Die Agentur hat eine Einstweilige Verfügung gegen pte beantragt. Damit soll pte gerichtlich veranlasst werden, künftig keine Meldungen mehr zu verbreiten, für die pte keine Nutzungsrechte erworben hat. Die aktuelle Entscheidung des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

"Sonst könnten wir zusperren"

Vyslozil sagte, für Nachrichtenagenturen sei "der Schutz vor Content-Piraterie eine existenzielle Frage".

Wenn es rechtens wäre, Inhalte ohne Bezahlung zu übernehmen, "dann könnten wir alle zusperren", sagte er.

pte solle jetzt auch dazu gebracht werden, alle Meldungen aus ihrem Archiv zu löschen, die von anderen Nachrichtenagenturen stammten.

Content-Anbieter erfreut

Andere Content-Anbieter begrüßten unterdessen das Urteil mehr oder weniger direkt.

Die dpa hat ihre Anwälte mit der Prüfung aller notwendigen Schritte gegen pte beauftragt.

Die AFP titelte ihren Bericht über das Urteil mit: "Urheberrechtsverletzer darf Schmarotzer genannt werden" und zitierte die APA, dass die pte durch die "schmarotzerische Ausbeutung fremder Leistungen" auch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen habe.

Als "außerordentlich erfreulich" und als "richterliche Bestätigung des vom Verbandes Österreichischer Zeitungen [VÖZ] konsequent vertretenen Rechtsstandpunktes, dass hochwertige Inhalte auch im Internet gegenüber Wiederverwertern urheberrechtlich geschützt sind", bezeichnete VÖZ-Generalsekretär Walter Schaffelhofer die Entscheidung des Handesgerichtes.