Streit um Recht auf einen Click immer absurder
Die Idee klingt zu einfach, um als Patent schützenswert sein zu können: Wer Stammkunde eines Online-Händlers ist, kann ohne noch einmal seine Daten angeben zu müssen, mit nur einem Mausclick ein Produkt ordern.
Amazon hält allerdings seit etwas mehr als einem Jahr tatsächlich ein US-Patent auf diese "1-Click-Technologie".
Amazon hat seitdem das Recht auf den vermeintlichen Geistesblitz schon erfolgreich gegen Konkurrenten vor Gericht durchgesetzt und kassiert von anderen Unternehmen Lizenzgebühren dafür, was die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der US-Patentvergabe weiter angeheizt hat.
Jetzt könnte das Patent allerdings wackeln. Zwar nicht, weil das beschriebene Verfahren doch als zu simpel anerkannt wurde, sondern weil die Firma OpenTV behauptet, die "Technologie" baue auf ein von ihr gehaltenes Patent von 1994 auf.
Zuletzt hat das "1-Click"-Patent durch die Lizenzierug an Apple Furore gemacht. Es ist allerdings unbekannt, was Apple die Genehmigung kostet.

Mit den eigenen Waffen
OpenTVs Patent von 1994 beschreibt ein grundsätzlich ähnliches Verfahren wie Amazons "Technologie", nur dass es sich auf den Einkauf via TV-Settop-Box bezieht und die Nutzerdaten dabei nicht beim Händler, sondern in der Box gespeichert sind.
Mit einem Antrag auf eine Ausweitung des Patents von 1994, das demnach die Grundlagen des "1-Click-Shopping" beschreibt, will OpenTV jetzt Amazons Ansprüche aushebeln.
Dabei kann OpenTV zwar auch bei Anerkennung des Antrags keine Lizenzgebühren von Unternehmen verlangen, die bis zur Einreichung des Antrags das Verfahren eingeführt haben, aber Amazon könnte zukünftig kein Recht mehr auf den einzelnen Click im E-Commerce geltend machen.

Drama geht weiter
Während OpenTV Amazon mit den eigenen Waffen in die Schranken weisen will, geht der Prozess um den Click zwischen Amazon und Barnesandnoble.com gerade in die nächste Runde.
Nachdem Barnesandnoble.com in der ersten Instanz unterlag, musste der Onlinehändler im letzten Dezember einen zusätzlichen Schritt in seinen Bestellvorgang für Stammkunden einbauen.
Letzte Woche trafen sich die Konkurrenten zum erstenmal vor der Berufungsinstanz.
Die ausufernde Patentierung gerade von Online-Geschäftsmodellen beschäftigt inzwischen sogar den US-Kongress. Dort haben zwei Demokraten eine Gesetzesinitiative gestartet, die die Patentierbarkeit von Geschäftspraktiken stark einschränken soll.