06.10.2000

TELEKOM AT

Bildquelle: ORF ON

Schadensersatz wegen ADSL-Verweigerung

Die ADSL-Streitigkeiten der Telekom Austria mit den österreichischen Internet-Providern, die Anfang dieses Jahres für Aufregung gesorgt haben, haben späte Folgen.

Der Provider Inode hat in seiner Wettbewerbs-Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen die Telekom Austria Recht bekommen.

Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass die Telekom Austria dem Provider Inode für den durch die ADSL-Verzögerung entstandenen und noch künftig entstehenden Schaden haftet.

Inode-Anwalt Georg Zanger: "Wenn dieses Urteil in Rechtskraft tritt, können alle Provider Schadensersatz geltend machen."

Die Höhe des Schadensersatzes, den Inode von der Telekom Austria fordern wird, steht allerdings noch nicht fest. "Wir werden Sachverständigengutachten einholen, um die Höhe des entstandenen Schadens glaubhaft zu machen. Letztlich wird aber der Richter den Schaden schätzen", erläutert Zanger.

Das Urteil im Gerichtsdeutsch

Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin für den Schaden, den sie ihr dadurch, dass sie in ihrer Eigenschaft als marktbeherrschendes Unternehmen die Klägerin im Wettbewerb dadurch behindert hat,

1) dass sie der Klägerin verweigerte ein Internetzugangspaket mit den Leistungsmerkmalen von A-Online Complete, sohin einschließlich ISDN-Basisanschluss inklusive Grundentgelt [Standardtarif], allen Internet-Verbindungsentgelten [Online-Tarif] pauschal inkludiert, zu den gleichen Bedingungen wie ihren Kunden, sohin maximal um einen Preis von 599 ATS pro Monat einschließlich 20 % USt zur Verfügung zu stellen;

2) dass sie es der Klägerin verweigerte, ein Internetzugangspaktet mit den Leistungsmerkmalen von A-Online Speed plus, sohin mit ADSL-verbindungstauglichen Leitungen, ISDN Basisanschluss inklusive Grundentgelt [Standardtarif] und allen Internet-Verbindungsentgelten [Online-Tarif] zu den gleichen Bedingungen wie deren eigenen Kunden sohin maximal um einen Preis von S 949 pro Monat inklusive 20 % USt zur Verfügung zu stellen,

3) dass sie es der Klägerin verweigerte ein Internetzugangspaket mit den Leistungsmerkmalen von A-Online Speed Alpha, sohin mit ADSL-verbindungstauglichen Leitungen allen Internet-Verbindungsentgelten [Online-Tarif]pauschal inkludiert, zu den gleichen Bedingungen wie ihren eigenen Kunden, sohin maximal um einen Preis von 799 ATS pro Monat [inklusive 20 % USt] zur Verfügung zu stellen,

verursacht hat sowie für künftig noch entstehenden Schaden haftet.

Das Urteil des Handelsgericht entscheidet auch eine zweite wesentliche Frage: Bis jetzt war unklar, ob eine Klage gegen die Telekom Austria möglich ist, solange ein Verfahren vor der Telekom Control läuft.

Zanger: "Mit diesem Urteil ist geklärt, dass die Gerichte für Streitigkeiten zuständig sind, wenn der Streitgegenstand nicht in den Aufgabenbereich der Telekom Control laut Telekommunikations-Gesetz fällt. Das betrifft jedenfalls Kartell- und Wettbewerbsfragen."