E-Commerce-Gütezeichen für Online-Shops
Eine zuverlässige Orientierungshilfe für Einkäufe im Internet soll ab sofort das österreichische E-Commerce-Gütezeichen bieten. Mit einer Streitschlichtungsstelle verbunden, wird es sowohl von Konsumentenschutzorganisationen wie auch Interessenvertretungen der Wirtschaft anerkannt und mitgetragen.
"Dem Verbraucher garantiert das E-Commerce-Gütezeichen die Prüfung durch eine unabhängige dritte Stelle auf eine medienadäquate schnelle Weise", meint Karl Kollmann von der Bundesarbeiterkammer.
Im Rahmen einer von der Wirtschaftskammer unterstützten Startoffensive zahlen Unternehmen bis Ende dieses Jahres keine Nutzungsgebühr für das Gütezeichen. Ab 2001 beträgt die Gebühr 5.000 Schilling pro Jahr.
Bereits im Dezember 1999
hat das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation
[ÖIAT] in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation
[VKI] den Internet-Ombudsmann geschaffen, eine Informations- und
Beratungsstelle zum Thema "Online-Shopping", die sowohl Konsumenten
als auch Anbietern zur Verfügung steht. Zugleich wurde mit der
Entwicklung eines gesetzlich verankerten Gütezeichens für
Online-Anbieter begonnen. Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen
berücksichtigt die vom Internet-Ombudsmann gesammelten praktischen
Erfahrungen.


Von der EU-Kommission gefördert
Die Entwicklung der Vergabekriterien erfolgte gemeinsam mit Experten der Arbeiterkammer, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, den Internet-Service-Providern Österreichs [ISPA] und der Wirtschaftskammer Österreich.
Das Projekt, mit dem Österreich zu den Vorreitern bei der Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Online-Shopping in Europa gehört, wurde auch von der Europäischen Kommission gefördert.
Alle künftigen Gütezeichenträger müssen sich einer zugleich geschaffenen außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle unterwerfen. Die Verfahrenskriterien für diese Schlichtungsstelle basieren auf Empfehlungen der EU und wurden von Experten des Justizministeriums erstellt.
"Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen
garantiert eine konsumentenfreundliche Geschäftsabwicklung und
leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des
Vertrauens in den Internet-Einkauf", erläutert Sektionschef
Gottfried Mayer vom Bundesministerium für Justiz die Ziele der
Initiative. "Bei Streitfällen ermöglicht die außergerichtliche
Streitschlichtungsstelle eine rasche, unbürokratische und
erschwingliche Erledigung von Kundenbeschwerden."

Probleme meist durch Unkenntnis
Die bisher vom Internet-Ombudsmann behandelten Beschwerden zeigen, dass ein Großteil der Probleme auf fehlendes Know-how der Betreiber bei der Einrichtung und Umsetzung der Shops zurückzuführen ist. Nur etwa fünf Prozent der Beschwerdefälle gehen auf vorsätzlichen Betrug oder den Missbrauch von Kreditkartendaten zurück.
"Die meisten Anbieter sind guten Willens, viele kennen sich aber selbst noch nicht aus", erläutert Jürgen H. Gangoly, Projektleiter des Internet-Ombudsmannes, die Situation.
Allerdings habe sich klar gezeigt, dass die bloße Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen nicht automatisch zu zufriedenen Konsumenten führt: "Das geht nur durch anerkannte Qualitätsstandards."
Bei einer kürzlich vom ÖIAT durchgeführten
Querschnittanalyse
der Internet-Auftritte von 115 kleinen und mittleren Unternehmen
in Österreich ["E-Quality in österreichischen Unternehmen", Klaus
Mühlbauer, www.updateKMU.at] wurde festgestellt, dass nur 25 Prozent
der untersuchten Unternehmen alle gesetzlichen
E-Commerce-Vorschriften erfüllen.
