04.10.2000

OMBUDSMANN

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E-Commerce-Gütezeichen für Online-Shops

Eine zuverlässige Orientierungshilfe für Einkäufe im Internet soll ab sofort das österreichische E-Commerce-Gütezeichen bieten. Mit einer Streitschlichtungsstelle verbunden, wird es sowohl von Konsumentenschutzorganisationen wie auch Interessenvertretungen der Wirtschaft anerkannt und mitgetragen.

"Dem Verbraucher garantiert das E-Commerce-Gütezeichen die Prüfung durch eine unabhängige dritte Stelle auf eine medienadäquate schnelle Weise", meint Karl Kollmann von der Bundesarbeiterkammer.

Im Rahmen einer von der Wirtschaftskammer unterstützten Startoffensive zahlen Unternehmen bis Ende dieses Jahres keine Nutzungsgebühr für das Gütezeichen. Ab 2001 beträgt die Gebühr 5.000 Schilling pro Jahr.

Von der EU-Kommission gefördert

Die Entwicklung der Vergabekriterien erfolgte gemeinsam mit Experten der Arbeiterkammer, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, den Internet-Service-Providern Österreichs [ISPA] und der Wirtschaftskammer Österreich.

Das Projekt, mit dem Österreich zu den Vorreitern bei der Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Online-Shopping in Europa gehört, wurde auch von der Europäischen Kommission gefördert.

Alle künftigen Gütezeichenträger müssen sich einer zugleich geschaffenen außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle unterwerfen. Die Verfahrenskriterien für diese Schlichtungsstelle basieren auf Empfehlungen der EU und wurden von Experten des Justizministeriums erstellt.

Probleme meist durch Unkenntnis

Die bisher vom Internet-Ombudsmann behandelten Beschwerden zeigen, dass ein Großteil der Probleme auf fehlendes Know-how der Betreiber bei der Einrichtung und Umsetzung der Shops zurückzuführen ist. Nur etwa fünf Prozent der Beschwerdefälle gehen auf vorsätzlichen Betrug oder den Missbrauch von Kreditkartendaten zurück.

"Die meisten Anbieter sind guten Willens, viele kennen sich aber selbst noch nicht aus", erläutert Jürgen H. Gangoly, Projektleiter des Internet-Ombudsmannes, die Situation.

Allerdings habe sich klar gezeigt, dass die bloße Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen nicht automatisch zu zufriedenen Konsumenten führt: "Das geht nur durch anerkannte Qualitätsstandards."