Entscheidung zu Gunsten von Online-Kunden
Das Europaparlament will die Rechte der Verbraucher bei Reklamationen im Online-Handel stärken.
Die Europaparlamentarier billigten heute in Brüssel einen Entwurf der EU-Kommission, wonach Verbraucher bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor einem Gericht an ihrem Wohnsitz klagen dürfen.
Damit wurde ein Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses abgelehnt, der Online-Händlern erlaubt hätte, mit einer Klausel den Ort der Gerichtsbarkeit selbst zu bestimmen.
Die Vorlage des Parlaments geht nun an den EU-Ministerrat, der sie formell absegnen muss. Dessen Zustimmung gilt als sicher. In Kraft tritt der Text dann sechs Monate später.
Konsumentenschützer aus ganz Europa hatten bis gestern gegen den Änderungsvorschlag

Verodnung von 1968 wird abgelöst
Der europäische Verband der Verbraucherschützer [BEUC] in Brüssel begrüßte das Votum.
Das Plenum des Europaparlaments sei, im Gegensatz zum Rechtsausschuss, nicht vor der Lobby der Internet-Anbieter eingeknickt, lobte eine Sprecherin.
Mit der geplanten Verordnung wird das Brüsseler Abkommen vom Jahre 1968 über den Rechtsstand bei grenzüberschreitenden Einkäufen, das lange Zeit vor allem im Versandhandel Anwendung fand, in EU-Recht übernommen und somit bindend.
Außerdem wird explizit klargestellt, dass die Bestimmungen auch für den elektronischen Handel gelten.
"Diese Klarstellung ist angesichts des rapide wachsenden E-Commerce längst überfällig", betonte die BEUC-Sprecherin.

"Scheinsicherheit"
Die jetzt beschlossene EU-Verordnung stieß aber im Parlament auch auf Kritik.
Demnach wurde moniert, dass der Text nur innerhalb der Union gilt, während das Internet Einkäufe weltweit ermöglicht.
Zum anderen bleibt laut den Kritikern das Problem der Rechtsdurchsetzung. Wenn das Gericht eines europäischen Landes einen Händler in einem anderen Land verurteilen würde, müsse dieser trotzdem vor Ort [also am Firmensitz] gezwungen werden, dem Urteil nachzukommen.
Insofern bestehe die Gefahr, dass die neue Regelung den Online-Verbrauchern einer "Scheinsicherheit" vorspiegle.
Verunsicherung der Anbieter
Ein weiterer Kritikpunkt ist das hohe Risiko, dem sich Online-Händler im grenzüberschreitenden Handel durch die Regelung aussetzen.
Gerade im Handel mit Büchern, CDs oder anderen Gütern in dieser Preisklasse könnte ein einziger Prozess im Ausland unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.
Demnach könnten viele E-Commerce-Unternehmen nach In-Kraft-Treten der Regelung auf die Belieferung von Kunden im europäischen Ausland verzichten.
