Gratis-UMTS-Auktion vor Gericht erstreiten
Mit Unverständnis hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf die Klage der MobilCom AG gegen die UMTS-Auktion reagiert.
Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte am Donnerstag, man sei sehr verwundert, zumal MobilCom im Vorfeld der Versteigerung, als alle Beteiligten ausgiebig Gelegenheit zu Stellungnahmen hatten, dem Vergabeverfahren für die UMTS-Lizenzen und seinen Bedingungen zugestimmt habe.
Ihm sei nicht bekannt, dass die Gesellschaft beim im Mai 1999 gestarteten Diskussionsprozess nennenswerte Kritik geäußert habe.
Die Auktionsregeln seien seit März 2000 rechtskräftig und könnten nur durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden, betonte der Sprecher.

MobilCom hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Nach Angaben eines Justizsprechers handelt es sich um ein Hauptsacheverfahren ohne Eilantrag, für dessen Behandlung noch kein Zeitrahmen feststeht.
MobilCom habe keinen Anwalt eingeschaltet, sondern vertrete sich selbst. MobilCom will erreichen, dass die Zahlungsfestsetzung aufgehoben und das Geld zurückgezahlt wird, die erteilte UMTS-Lizenz jedoch rechtmäßig bei ihr verbleibt.
"Die wollen die Lizenz behalten, ohne etwas dafür zu zahlen", brachte der Sprecher der Regulierungsbehörde das Begehren auf den Punkt.
Das Unternehmen hatte am Mittwoch zur Begründung seines Schrittes erklärt, Experten hätten wiederholt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auktionsverfahrens geäußert.
Begründung
Aus Sicht der Fachleute lägen möglicherweise Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe von UMTS-Lizenzen sowie gegen den Artikel 10 der EU-Lizenzrichtlinie vor. Mit Blick auf die Deutsche Telekom AG, Bonn, erklärte MobilCom weiter, darüber hinaus existierten Zweifel, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit der Auktion eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe.