20.09.2000

STREIT.EU

Bildquelle:

Konsumentenschützer gegen EU-Entwurf

Der europäische Verband der Konsumentenschützer [BEUC] hofft am Vortag der Entscheidung darüber, wo künftig E-Commerce-Streitfälle ausgetragen werden sollen, auf eine Ablehnung des vorliegenden Entwurfs im Europäischen Parlament.

Laut diesem könnte der Online-Händler mit einer Klausel den Ort der Gerichtsbarkeit bestimmen.

Laut dem ursprünglichen Entwurf der Kommission sollten bei Problemen mit Einkäufen im Internet die nationalen Gerichte - am Sitz des Verbrauchers - zuständig sein.

Mit dem nun eingebrachten Änderungsantrag würde die Rechte der Konsumenten im Online-Handel stärker beschränkt als im Offline-Handel, meint der BEUC.

"Die Entscheidung über die Gerichtsbarkeit ist nicht irgendeine abstrakte Rechtsfrage, sondern betrifft direkt die Rechte der Bürger, im eigenen Land zu einem Gericht gehen zu können", heißt es in der Aussendung des BEUC weiter.

Die Entwicklung der New Economy sei kein Grund, dieses Recht aufzugeben. Es sei zudem die Voraussetzung, bei den Konsumenten Vertrauen in E-Commerce zu schaffen.