15.09.2000

KRITIK

Bildquelle: FuZo

UMTS-Markt braucht klare Spielregeln

"Rechtssicherheit ist in Österreich offenbar kein Thema mehr", erklärt Helmut Schönthaler, Präsident des Vereins Alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT], und zieht diesen Schluss aus den gegenwärtigen und geplanten regulativen Rahmenbedingungen für die Telekommunikationsbranche.

Vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen erfolgten Abgabe der Erstangebote zur UMTS-Ausschreibung fordert der VAT langfristig stabile und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Grenzwerte für Sendestationen müssten noch vor der Versteigerung bundeseinheitlich geklärt werden. "Wir können doch nicht in ein Milliardenspiel hineinlaufen und diese Risikokomponente noch hinzunehmen", meint VAT-Vizepräsident Georg Pölzl.

EU-Anpassung mit Verspätung

Die Rechtssicherheit sei auch durch die Vorgänge um die diversen Novellen des Telekommunikationsgesetzes [TKG] in Frage gestellt: Das TKG wurde im Frühjahr 2000 in einem Budgetbegleitgesetz ohne formelle Begutachtung und bruchstückhaft novelliert.

Wenige Wochen später habe aber bereits ein weiteres Begutachtungsverfahren für eine Novelle begonnen, die jedoch dem Ziel und Zweck der geltenden EU-Richtlinien ebenso wie der geplanten neuen Richtlinien widerspricht.

Die somit erforderliche weitere Novellierung des TKG lasse eine Umsetzung der europäischen Vorgaben in Österreich zu einem sehr späten Zeitpunkt befürchten.

Verfahren aus dem Jahr 1998 noch immer offen

Der Gipfel der Rechtsunsicherheit sei, dass es nach wie vor keine funktionierende zweite Instanz gäbe. Noch kein einziges Verfahren, das beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, wäre bis jetzt entschieden worden.

Dies gilt auch für jene Verfahren, in denen die Entscheidung der Regulierungsbehörde bereits weit mehr als zwei Jahre zurückliegt. Ein solches Tempo sei der Branche in keiner Weise angemessen.

"Wenn die geplanten neuen Strukturen der Regulierung [Medienregulierungsbehörde] diesen dringend geforderten schnellen Instanzenzug verwirklichen, dann ist uns das recht", erklärt Jorgen Bang-Jensen, Vorstandsmitglied des VAT, und fügt hinzu: "Derzeit sind hier aber noch zu viele Fragen offen, die erst im Detail zu prüfen sind."