UMTS-Markt braucht klare Spielregeln
"Rechtssicherheit ist in Österreich offenbar kein Thema mehr", erklärt Helmut Schönthaler, Präsident des Vereins Alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT], und zieht diesen Schluss aus den gegenwärtigen und geplanten regulativen Rahmenbedingungen für die Telekommunikationsbranche.
Vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen erfolgten Abgabe der Erstangebote zur UMTS-Ausschreibung fordert der VAT langfristig stabile und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Grenzwerte für Sendestationen müssten noch vor der Versteigerung bundeseinheitlich geklärt werden. "Wir können doch nicht in ein Milliardenspiel hineinlaufen und diese Risikokomponente noch hinzunehmen", meint VAT-Vizepräsident Georg Pölzl.
"Wir fordern Fairness für die Betreiber,
die viel Geld in den Erwerb einer Lizenz investieren, und
erwarten von der Politik vor Versteigerungsbeginn die Zusicherung,
diese Netze unter bundesweit einheitlichen und praktikablen
Bedingungen ausbauen zu können", stellt VAT-Vizepräsident Georg
Pölzl nachdrücklich fest und fügt hinzu: "In diesem Zusammenhang ist
die rasche Verabschiedung der Grenzwerte-Verordnung mit Verankerung
der WHO-Werte eine unabdingbare Voraussetzung."


EU-Anpassung mit Verspätung
Die Rechtssicherheit sei auch durch die Vorgänge um die diversen Novellen des Telekommunikationsgesetzes [TKG] in Frage gestellt: Das TKG wurde im Frühjahr 2000 in einem Budgetbegleitgesetz ohne formelle Begutachtung und bruchstückhaft novelliert.
Wenige Wochen später habe aber bereits ein weiteres Begutachtungsverfahren für eine Novelle begonnen, die jedoch dem Ziel und Zweck der geltenden EU-Richtlinien ebenso wie der geplanten neuen Richtlinien widerspricht.
Die somit erforderliche weitere Novellierung des TKG lasse eine Umsetzung der europäischen Vorgaben in Österreich zu einem sehr späten Zeitpunkt befürchten.
Es sei auch keinerlei durchdachte Konzeption
zu erkennen, wenn einerseits bisher selbstständige Gesetze in das
TKG integriert werden [TWG, Telekommunikationswegegesetz] und
andererseits Teile wie die Neuordnung der Regulierungsinstitutionen
und die Konformitätsbewertung für Endgeräte in eigenen Gesetzen
geregelt werden sollen.


Verfahren aus dem Jahr 1998 noch immer offen
Der Gipfel der Rechtsunsicherheit sei, dass es nach wie vor keine funktionierende zweite Instanz gäbe. Noch kein einziges Verfahren, das beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, wäre bis jetzt entschieden worden.
Dies gilt auch für jene Verfahren, in denen die Entscheidung der Regulierungsbehörde bereits weit mehr als zwei Jahre zurückliegt. Ein solches Tempo sei der Branche in keiner Weise angemessen.
"Wenn die geplanten neuen Strukturen der Regulierung [Medienregulierungsbehörde] diesen dringend geforderten schnellen Instanzenzug verwirklichen, dann ist uns das recht", erklärt Jorgen Bang-Jensen, Vorstandsmitglied des VAT, und fügt hinzu: "Derzeit sind hier aber noch zu viele Fragen offen, die erst im Detail zu prüfen sind."
So sei sogar ein Verfahren zur Höhe der
Zusammenschaltungsendgelte
vom März 1998 (!) noch immer nicht endgültig entschieden. Laut
Telekommunikationsgesetz hat die Telkom Control innerhalb von
maximal 10 Wochen in erster Instanz zu entscheiden. Dass sei auch
geschehen. Nun fordert Lothar Roitner vom VAT eine klare
Zeitobergrenze für die Verfahrensdauer auch in der zweiten Instanz.
