06.09.2000

URHEBERRECHT

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Abgabe auf Computer und Internet in DE

Hersteller von Computern, Telekommunikationsgeräten und Internet-Anwendungen sollen nach den Vorstellungen der deutschen Bundesregierung künftig eine Vervielfältigungsabgabe zu Gunsten der Autoren und sonstigen Urheber zahlen.

Ein entsprechender Bericht der "Berliner Zeitung" wurde am Dienstagabend von einem Sprecher des Bundesjustizministeriums im Grundsatz bestätigt. Der Sprecher dementierte jedoch, dass es sich um eine "drastische" Abgabe handeln werde.

"Angemessene Vergütung"

Der Plan, die heute schon etwa für Fotokopiergeräte geltende Abgabe auch auf die moderne Informations- und Kommunikationstechnik auszudehnen, sei bereits Bestandteil des im Juli vom Kabinett verabschiedeten Vergütungsberichts der Bundesregierung, sagte der Sprecher. Vorgesehen sei für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes eine "angemessene" Vergütung, um auch die Urheber und Autoren, deren Werke mit den modernen Datengeräten vervielfältigt werden können, am technischen Fortschritt teilhaben zu lassen. Festlegungen über die Höhe der Abgabe gebe es aber noch nicht.

Dem Zeitungsbericht zufolge sollen von der Pauschale unter anderem auch CD-Brenner, Drucker, Festplatten und ISDN-Anlagen betroffen sein.

Nach Berechnungen der Industrie werde die Gebühr die Geräte um bis zu 30 Prozent verteuern. Das Blatt zitiert zudem den Vizechef des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien [Bitkom], Jörg Menno Harms, mit der Schätzung, dass die zusätzliche Abgabenlast etwa 511 Mio. Euro [7,04 Mrd. ATS] pro Jahr betragen werde. Das Geld würde ebenso wie bisher die Kopierabgabe an so genannte Verwertungsgesellschaften fließen, die es

an die Autoren von Texten, Filmbeiträgen und Musiktiteln verteilen.