Der lange Weg zu den sicheren Signaturen
Sichere elektronische Signaturen, die laut Signaturgesetz eigenhändigen Unterschriften weitgehend gleichgestellt sind, gibt es derzeit noch nicht auf dem österreichischen Markt. Die ersten Anbieter scharren aber bereits in den Startlöchern.
Die Arge Daten bietet bereits seit einigen Jahren ein sicheres elektronisches Signaturverfahren im technischen Sinne an. Die Anforderung der Signaturverordnung, dass die Signatur den Datenträger, auf dem sie gespeichert ist, nicht verlassen darf, erfüllt das Produkt der Arge Daten, AD Cert, allerdings noch nicht.
"AD Cert ist zwar technisch sicher, aber eine reine Softwarelösung und damit nicht gesetzeskonform. Derzeit arbeiten wir allerdings auch an einer Hardware-Lösung, die dann alle gesetzlichen Anforderungen an eine sichere elektronische Signatur erfüllen wird", sagt Hans Zeger, Geschäftsführer der Arge Daten. Voraussichtlich im Dezember wird das neue Signaturprodukt vorgestellt werden - und eines steht schon jetzt fest, eine Chipkarte wird als Datenträger nicht zum Einsatz kommen. "Die Signatur wird auch nicht einfach fix auf dem Computer gespeichert werden. Wir arbeiten an einem eigenen Hardware-Teil", erklärt Zeger.

Chipkarten sind - so Zeger - die schlechteste Variante zur Speicherung einer Signatur. PIN-Codes werden verlegt, ebenso die Chipkarte, und im schlimmsten Fall verliert man Chipkarte samt PIN [der klassische Bankomatkarten-Fall]. Abgesehen davon: Wer besitzt schon ein Chipkartenlesegerät?
Dennoch setzen die Arge-Daten-Konkurrenten A-Trust [Trust Sign] und Datakom [A-Sign Premium Certificate] auf die Erzeugung und Speicherung des privaten Schlüssels auf einer Chipkarte.
Die Telekom Control hat bereits ihre Tätigkeit als Aufsichtsstelle aufgenommen. Eine Übersicht über bereits tätige Zertifizierungsdiensteanbieter [die allerdings keine sicheren elektronischen Signaturen anbieten] existiert auf der TKC-Site bereits.

Auch die Datakom wird ihre "Premium"-Signatur voraussichtlich zum Jahreswechsel herausbringen. Ein Vertrag mit der WU über qualifizierte Zertifikate und sichere elektronische Signaturen für alle WU-Angehörigen [Mitarbeiter und Studenten] existiert bereits [die FutureZone berichtete].
Rechtswirkungen elektronischer Signaturen
Sichere elektronische Signaturen, die nach dem österreichischen
Signaturgesetz und nach der EU-Signaturrichtlinie eine Reihe von
Anforderungen zu erfüllen haben, werden eigenhändigen Unterschriften
rechtlich weitgehend gleichgestellt. Langfristig sollen damit nicht
nur [auch formpflichtige] Verträge, sondern auch Behördenwege online
abgewickelt werden können. Verträge, die nicht der Schriftform
bedürfen, können eigentlich auch ohne digitale Signatur oder mit
einer einfachen digitalen Signatur, die man sich z. B. via E-Mail
besorgen kann, im Internet geschlossen werden. Besonders für
Behördenwege im Rahmen des geplanten E-Government werden sichere
elektronische Signaturen allerdings an Bedeutung gewinnen.
