Content, Klagen und Verfügungen
"Wir werden heute Nachmittag Klage auf Unterlassung rufschädigender Bemerkungen" erheben, sagt Wilfried Seywald, Geschäftsführer der Nachrichtenagentur Pressetext Austria [pte].
Es gehe nicht an, dass sich die APA als "Oberlehrer für alle Nachrichtenagenturen" aufspiele. pte habe weder aus der APA systematisch zitiert noch Inhalte unrechtmäßig übernommen.
Ganz offensichtlich bezieht sich Seywald auf eine Aussage von APA-Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil, der von "schmarotzerischer Ausbeutung fremder Leistungen" gesprochen hatte.
Die Austria Presse Agentur [APA] hat heute beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen pte beantragt.
pte habe in Hunderten Fällen Meldungen von anderen Agenturen und Medien übernommen, ohne von diesen die Verwertungsrechte erhalten zu haben.
Zahlreiche Medien wie dpa, AP, AFP, "Handelsblatt", "Financial Times Deutschland" und "Spiegel" haben pte ebenso mit Unterlassungsaufforderungen konfrontiert.

Das sei als Teil
eines Gesamtmaßnahmenkatalogs zur Aufrechterhaltung fairer
Bedingungen auf dem Content-Markt zu sehen, so Vyslozil. Es sei
nicht im Sinn der APA, Auseinandersetzungen vor Gericht zu führen.
Deshalb hatte die APA pte vorerst eine Unterlassungsaufforderung
zukommen lassen, wonach pte erklären sollte, die Nutzung von
Meldungen ohne Verwertungsrechte in Zukunft zu unterlassen und die
entsprechenden Meldungen aus der Datenbank zu löschen.

Internet kein rechtsfreier Raum
"Nachrichtenagenturen produzieren mit hohem Aufwand eine breite Basis an aktuellen Nachrichten. Für jeden Content-Anbieter, der fremde Nachrichten verwertet, muss daher klar sein, dass jenen, die ursprünglich den Aufwand des Nachrichtenbeschaffens getrieben haben, diese Aufwendungen abgegolten werden müssen", erklärt dazu Vyslozil.
Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, und grundlegende Normen seien selbstverständlich auch für das Web gültig, so der APA-Geschäftsführer.
"Content is free" gelte zwar für Endverbraucher, aber keineswegs für einen Wiederverwerter.
Das österreichische Urheberrecht
sei auch im Internet "ohne Wenn und Aber" anzuwenden. Diese Ansicht vertritt Viktor Mayer-Schönberger, Assistant Professor of Public Policy an der Harvard University. "Alles, was im Internet passiert, ist Teil der Realität - und deshalb gelten im Internet dieselben Rechte wie im wirklichen Leben", so der Urheberrechts-Experte.
Erst im Juni 2000 haben sich das britische Investment-Bankunternehmen Botts & Company sowie eine Münchner Venture-Capital-Gesellschaft mit rund 60 Mio. ATS an der Pressetext Austria beteiligt.